Die Pflegeversicherung fördert bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen mit bis zu 4.000 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit der Person zu fördern.
Pflegegrad berechtigt zum Zuschuss
Die Zuwendung zur Wohnraumanpassung bekommen Sie nur mit einem anerkannten Pflegegrad. Es spielt jedoch keine Rolle, welchen Pflegegrad Sie haben: Der Zuschuss beträgt immer 4.000 Euro. Die Zusage erfolgt dabei immer pro Maßnahme und pro Person. Das bedeutet konkret: Eine Maßnahme umfasst alle Maßnahmen, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden und dem Gesundheitszustand entsprechen. Wenn sich der Zustand deutlich verändert und neue Umbauten notwendig macht, können Sie den Zuschuss erneut beantragen. Pro Person bedeutet: Leben mehrere Personen mit einem Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, können sie den Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. So sind für ein Ehepaar bis zu 8.000 Euro und in einer WG sogar bis zu 16.000 Euro Zuschuss möglich.
 Tipp: Aktuell ist zusätzlich der KfW-Zuschuss (455-B) für Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren verfügbar.
pflege.de
Beim Zähneputzen helfen
Pflege im Alltag
Einmal morgens, einmal abends: Zähneputzen ist Routine. Doch wenn man eine andere Person dabei unterstützt, ist es bisweilen eine Herausforderung für beide Seiten. Prof. Andreas Schulte von der Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) gibt Angehörigen Tipps, wie sich Konflikte bei der Mundpflege vermeiden oder entschärfen lassen. Das fängt schon bei der Frage an, ob die Handzahnbürste oder das elektrische Modell besser geeignet ist.
Elektrische Zahnbürsten können Zahnbelag zwar etwas besser entfernen, doch einige Menschen mit geistiger Behinderung etwa lehnen die Vibration und die Geräusche des Gerätes im Mund ab. Dann kann eine Handzahnbürste die bessere Wahl sein.
dpa-mag