Pflegefachkraft - Dienst am Menschen

Pflegeratgeber Spezial

Pflegefachkraft - Dienst am Menschen

Berufsporträt: Zur Empathie gesellen sich Fachwissen und Teamgeist.

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft - bereichernd für die Gesellschaft. Foto: Robert Kneschke/stock.adobe.com

03.08.2024

Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken.

Zusammenarbeit mit Ärzte- und Pflegeteams

Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.

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Ausbildung im Überblick

Der Pflegefachmann, die Pflegefachfrau ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Pflegeschulen sowie an Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie dauert drei Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/- frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in oder Altenpfleger/ in. Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.

Vergütung im Tarif

Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ist durch Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Während einer Ausbildung bei einem Ausbildungsträger, der unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes fällt, erhalten die Auszubildenden beispielsweise folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto): 1. Ausbildungsjahr: 1.341 Euro 2. Ausbildungsjahr: 1.402 Euro und im 3. Ausbildungsjahr: 1.503 Euro.

Nach der Ausbildung liegt die tarifliche Vergütung (brutto) im öffentlichen Dienst zwischen 3.308 und 3.849 Euro monatlich (Quelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD - ohne Gewähr).

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