Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland ist schwerbehindert (9,3 Prozent). Schwerbehindert heißt, es wurde ein Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent festgestellt. Dann besteht Anspruch auf besondere Leistungen. In puncto sozialer Sicherung weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf diese drei Bausteine hin:
1. Rehabilitation
Rehabilitation vor Rente, lautet der Grundsatz. Rehabilitationsleistungen sollen daher verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit letztlich zur dauerhaften Erwerbsminderung führt. Das kann eine stationäre oder ambulante medizinische Reha sein oder auch sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu zählen unter anderem Zuschüsse an den Arbeitgeber für die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder technische Hilfen im Job.
2. Erwerbsminderungsrente
Ist durch die Schwerbehinderung ein Arbeiten nur noch stundenweise oder gar nicht mehr möglich, könnte ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung bestehen - entweder teilweise oder voll. Entscheidend ist das verbliebene Leistungsvermögen - und zwar in Bezug auf den kompletten Arbeitsmarkt, nicht nur den bisherigen Beruf.
3. Altersrente
Können Schwerbehinderte eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweisen, können sie eine Altersrente in Anspruch nehmen und noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze dafür wird allerdings je nach Geburtsjahr stufenweise angehoben.
Ob man eine Leistung in Anspruch nehmen kann oder nicht, hängt je nach Art der Leistung von verschiedenen persönlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen ab.
Beratung hilft weiter
Was genau im konkreten Fall möglich ist, kann eine Beratung klären. Ansprechpartner ist jeweils der für den eigenen Wohnort zuständige Rentenversicherungsträger. Die Deutsche Rentenversicherung ist außerdem unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800 zu erreichen. Details zu Reha und Rente für Schwerbehinderte gibt es zudem in einer Broschüre, die telefonisch oder online bestellt sowie heruntergeladen werden kann. dpa-mag
Stützpunkt in der Nähe
Welche Pflegeleistungen bekomme ich? Wo finde ich ein geeignetes Heim? Wie kann ich als pflegender Angehöriger entlastet werden? Ergibt sich eine Pflegebedürftigkeit, können viele Fragen überfordern. Pflegestützpunkte bieten dann als wohnortnahe Anlaufstellen Unterstützung - und zwar kostenfrei für alle Bürgerinnen und Bürger, ob gesetzlich oder privat versichert.
Lotse durch den PflegeDschungel
Die Stützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative der Bundesländer eingerichtet, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Gedacht sind sie als Netzwerker und Lotsen durch einen Dschungel von Angeboten, Leistungen und Zuständigkeiten rund um das Thema Pflege. Einen Stützpunkt in der Nähe finden zeigt die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). Nach Eingabe des Wohnortes werden die nächstgelegenen Anlaufpunkte mit allen wichtigen Informationen angezeigt. Beraten lassen kann man sich dort in der Regel telefonisch, vor Ort im Stützpunkt oder auch zu Hause. dpa-mag