Pflegeberatung: Mit dem GdB Steuern sparen

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Pflegeberatung: Mit dem GdB Steuern sparen

Personen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

15.07.2024

Mit dem Behinderten-Pauschbetrag gehen zwischen 384 Euro und 7400 Euro im Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Die konkreten Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Das heißt, dieser Betrag wird pauschal vom Einkommen abgezogen und nicht versteuert, bringt also Bares. Wie viel genau, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Gut zu wissen: Schon ab einem GdB von 20 wirkt sich dieser Pauschbetrag aus, betont der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Und selbst wenn eine Behinderung erst seit Kurzem besteht oder sich der Grad während des Jahres erst erhöht hat, gibt es den vollen Pauschbetrag für das ganze Jahr. Entweder macht man den Pauschbetrag über die Steuererklärung geltend. Ein getragen wird er dann in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Die Steuererklärung wird ja aber erst im Folgejahr abgegeben, die Entlastung gibt es also erst im Nachhinein. Wer direkt eine monatlich umgelegte Entlastung möchte, kann den Behinderten-Pauschbetrag in die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) eintragen lassen. Dafür stellen Sie den sogenannten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt, entweder per Elster oder auf einem Papierformular. Beigefügt werden müssen die Anlage Außergewöhnliche Belastungen und der Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung. Dieser Antrag gilt dann unbefristet.

Tipp für weniger Lohnsteuer zum Jahresende

Zum Jahresende kann etwas mehr Geld für Weihnachtsgeschenke nicht schaden. Tipp des BVL daher: Lassen Sie sich den Behinderten-Pauschbetrag noch bis Ende November 2023 in die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) eintragen. dpa-mag


Kaufen oder leihen?

Rollstühle sichern die Mobilität von Menschen, die keine langen Strecken oder gar nicht selbstständig laufen können. Verschiedene Modelle sind an die individuellen Bedürfnisse von Rollstuhlnutzern angepasst. Die Krankenversicherung bzw. die Pflegekasse kommen auf Antrag und bei Bedarf für die Anschaffungskosten auf. Häufig muss ein Rollstuhl gar nicht gekauft werden. Gerade bei Standardmodellen wird die Versicherung ein Sanitätshaus vermitteln, bei dem ein Rollstuhl ausgeliehen werden kann. Wenn er nicht mehr gebraucht wird, holt ihn das Sanitätshaus wieder ab und verleiht ihn weiter.

Die Zuzahlung liegt hier - wie bei einem Kauf, etwa bei einem individuell stark angepassten Rollstuhl - bei maximal 10 Euro. Ob ein Rollstuhl gekauft wird oder ein gebrauchtes Modell gemietet wird, entscheidet die Krankenkasse. pflege.de


Pflegetagegeld

Versicherung. Den optimalen Zeitpunkt für den Abschluss einer Pflegetagegeld-Versicherung zu finden – ist durchaus knifflig. „Nicht zu früh, sonst zahlt man Jahrzehnte“, warnt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. „Aber man muss noch gesund genug sein, um genommen zu werden.“ Deswegen sei ein Abschluss im Alter von etwa 50 Jahren am besten. Dabei sollte man im Hinterkopf behalten: Im Alter zwischen 60 und 80 Jahren liegt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, lediglich bei 8,8 Prozent. So zeigen es Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Ist man über 80, steigt sie auf über 43 Prozent. „Aber dann nimmt einen keine Versicherung mehr“, sagt die Expertin. Unter Umständen zahle man also 30 Jahre lang ein. Das ist ein Zeitraum, in dem es zu Beitragssteigerungen und einer möglichen Umstellung des Systems kommen kann. Versicherte sollten also auf Änderungen eingestellt sein. Und: „Man muss einfach wissen, dass es nicht bei dem Beitrag bleibt, der anfangs vereinbart wurde“, sagt Hubloher. dpa-mag