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Pflegeratgeber - In guten Händen

Job und Pflege

Psyche Wenn der Alltag zur Herausforderung wird.

ZACHARIE SCHEURER

10.02.2025

Wer arbeitet und gleichzeitig einen oder eine Angehörige pflegt, steht unter einer extremen Belastung. Zum einen leide oft der Job, zum anderen die eigene Gesundheit, so Esther Braun, Referatsleiterin Pflege bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

„Die Ruhephasen, die man normalerweise nach der Arbeit hat, gibt es für pflegende Angehörige gar nicht.“ Die Diplom-Pflegewirtin appelliert daher an die Betroffenen, Entlastungsangebote wie Tageseinrichtungen oder ambulante Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Auch der Austausch mit anderen Betroffenen in einer Selbsthilfegruppe könne helfen. Zudem sei eine tägliche kleine Auszeit wichtig: mindestens fünf Minuten, um einfach mal Stille zu haben und sich auf sich selbst fokussieren. „Und wenn es nur mit dem Kaffee der Moment auf dem Balkon ist: Aber man braucht solche Zeiten, in denen man achtsam mit sich ist.“

Unternehmen aus der Region

Einfach mal Druck ablassen

Ein weiterer Tipp der Expertin: das soziale Netz als Resilienzfaktor nutzen. „Es geht darum, sich Entlastungsmöglichkeiten in seinem nahen Umfeld zu suchen - und zwar Menschen, die einem auch zuhören, und bei denen man sich mal ,auslassen' kann.“ Und nicht zuletzt sollte man auf seinen Körper achten - durch ausgewogene Ernährung. „Gar nicht oder schlecht essen, bereitet Stress, und damit steigt der Cortisol-Spiegel“. Das habe Auswirkungen auf das Schlafverhalten, den Blutdruck, die körperlichen und auch psychischen Leistungsfähigkeiten. 


Erklärung entfällt bei Beeinträchtigung

Aufgrund der Rentenerhöhung im vergangenen Jahr sind einige Rentnerinnen und Rentner erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und müssen im Zuge dessen womöglich auch Teile ihrer Rente versteuern. Unter gewissen Umständen können Ruheständler der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aber entgehen, teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine mit. Liegt zum Beispiel eine Beeinträchtigung vor und damit ein Grad der Behinderung (GdB), ist das ein steuermindernder Grund. Mit einem GdB von 20 gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 384 Euro pro Jahr. Bei einem GdB von 50 sind es 1.140 Euro, für hilflose Menschen 7.400 Euro. Den entsprechenden Antrag stellen Betroffene bei ihrem örtlichen Versorgungsamt.