Befallen RS-Viren die Schleimhäute von Nase und Rachenraum, führt das bei den meisten Menschen zu einer harmlosen Erkältung - lästig, aber nicht gefährlich. Bei Älteren oder Vorerkrankten kann das aber anders laufen: Da ihr Immunsystem schwächer ist, kann es sich schlechter gegen die Erreger wehren. Gelangen die RS-Viren in die unteren Atemwege, drohen Komplikationen wie Lungenentzündungen. Prof. Markus Gosch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) beobachtet: Im Klinikum Nürnberg, wo er tätig ist, sind mehr als 80 Prozent der RSVPatienten auf der Intensivstation im Rentenalter. Die gute Nachricht: Vor diesen schweren Verläufen kann man sich schützen mit einer Impfung. Darauf machen die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie Beatmungsmedizin und (DGP) aufmerksam.
Impfung für alle ab 75 Jahren empfohlen
Seit diesem Jahr empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) allen ab 75 Jahren eine einmalige RSV-Schutzimpfung. Auch wenn man jünger ist, kann der Piks sinnvoll sein: Die Stiko empfiehlt ihn allen ab 60 Jahren, die in Pflegeeinrichtungen leben oder schwere Grunderkrankungen haben. Dazu zählt etwa ein Diabetes mellitus mit Komplikationen oder eine schwere koronare Herzkrankheit. Wer sich fragt, ob eine Impfung für ihn oder sie sinnvoll sein könnte, lässt sich am besten in der Hausarztpraxis beraten. Fällt man unter die Stiko-Empfehlung, trägt die Krankenkasse die Kosten dafür.
Ansteckender als die Grippe
Überall Schniefen und Husten: Dem RS-Virus aus dem Weg zu gehen, ist in Herbst und Winter schwer. Den Fachgesellschaften zufolge ist es deutlich ansteckender als Grippeviren. Übertragen werden die Viren nicht nur über Tröpfchen in der Luft, sondern auch via Schmierinfektion, etwa über Türklinken. Übrigens: Auch wenn die Erkältungszeit schon in vollem Gange ist, ist es noch nicht zu spät für den Piks, auch wenn der optimalerweise vorher passiert sein sollte. Der Unterschied zur Grippeschutzimpfung, die jedes Jahr aufs Neue fällig ist: Die RSV-Schutzimpfung wird nach derzeitiger Empfehlung nur einmal verabreicht. DGG und DGP weisen darauf hin, dass die Impfung mindestens zwei Jahre lang effektiv sei, möglicherweise sogar länger.
dpa-mag
Das ändert sich im neuen Jahr
Verbraucherzentrale Pflegeleistungen werden erhöht, aber auch der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte.
Das Wichtigste in Kürze: Die Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben.
Die Anhebung der Pflegesätze bedeutet für den Pflegegrad 2 zum Beispiel ein monatliches Pflegegeld von 599 Euro ab Januar anstatt 573 Euro. Bei den Pflegesachleistungen steigt der Betrag für den Pflegegrad 3 von 1.432 Euro auf 1.497 Euro.
Der Entlastungsbetrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro.
Aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wird ein Entlastungsbudget
Die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege können ab 2025 zusammengelegt werden. So entsteht ein Entlastungsbudget von insgesamt maximal 3.539 Euro jährlich.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert.
Auch Pflegemaßnahmen wie die Pflegehilfsmittel, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die digitalen Pflegeanwendungen steigen monetär.
Weitere Details finden sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale.de .
pm
Pflegesätze ab 2025
Pflegegrad 2 ab 2025: 347 Euro
Pflegegrad 3 ab 2025: 599 Euro
Pflegegrad 4 ab 2025: 800 Euro
Pflegegrad 5 ab 2025: 990 Euro
Pflegesachleistungen ab 2025
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro