Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland schwerbehindert ist (9,3 Prozent). Schwerbehindert heißt, es wurde ein Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent festgestellt. Dann besteht Anspruch auf besondere Leistungen. In puncto sozialer Sicherung weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf diese drei Bausteine hin:
1. Rehabilitation
Rehabilitation vor Rente, lautet der Grundsatz. Rehabilitationsleistungen sollen daher verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit letztlich zur dauerhaften Erwerbsminderung führt. Das kann eine stationäre oder ambulante medizinische Reha sein oder auch sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu zählen unter anderem Zuschüsse an den Arbeitgeber für die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder technische Hilfen im Job.
2. Erwerbsminderungsrente
Ist durch die Schwerbehinderung ein Arbeiten nur noch stundenweise oder gar nicht mehr möglich, könnte ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung bestehen - entweder teilweise oder voll. Entscheidend ist das verbliebene Leistungsvermögen und zwar in Bezug auf den kompletten Arbeitsmarkt, nicht nur den bisherigen Beruf.
3. Altersrente
Können Schwerbehinderte eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweisen, können sie eine Altersrente in Anspruch nehmen und noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze dafür wird allerdings je nach Geburtsjahr stufenweise angehoben.
Ob man eine Leistung in Anspruch nehmen kann oder nicht, hängt je nach Art der Leistung von verschiedenen persönlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen ab.
Beratung hilft weiter
Was genau im konkreten Fallmöglich ist, kann eine Beratung klären. Ansprechpartner ist jeweils der für den eigenen Wohnort zuständige Rentenversicherungsträger. Die Deutsche Rentenversicherung ist außerdem unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800 zu erreichen. Details zu Reha und Rente für Schwerbehinderte gibt es zudem in einer Broschüre, die telefonisch oder online bestellt sowie heruntergeladen werden kann. dpa-mag
Was nützt ein Pflege-Tagegeld?
Den optimalen Zeitpunkt für den Abschluss einer Pflegetagegeld-Versicherung zu finden das ist durchaus knifflig.„Nicht zu früh, sonst zahlt man Jahrzehnte“, warnt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. „Aber man muss noch gesund genug sein, um genommen zu werden.“ Deswegen sei ein Abschluss im Alter von etwa 50 Jahren am besten. Dabei sollte man im Hinterkopf behalten: Im Alter zwischen 60 und 80 Jahren liegt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, lediglich bei 8,8 Prozent. So zeigen es Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Ist man über 80, steigt sie auf über 43 Prozent. „Aber dann nimmt einen keine Versicherung mehr“, sagt die Expertin. Unter Umständen zahle man also 30 Jahre lang ein. Das ist ein Zeitraum, in dem es zu Beitragssteigerungen und einer möglichen Umstellung des Systems kommen kann, wie etwa 2017 von Pflegestufen auf Pflegegrade. Versicherte sollten also auf Änderungen eingestellt sein. Und: „Man muss einfach wissen, dass es nicht bei dem Beitrag bleibt, der anfangs vereinbart wurde“, sagt Daniela Hubloher. dpa-mag