Kriterien für die Begutachtung

Pflegeratgeber: In guten Händen

Kriterien für die Begutachtung

Der Pflegedienst kann auch eine Pflegeberatung durchführen, je nach Pflegegrad 1x im Jahr, halbjährlich oder vierteljährlich. Foto: Cevahir/stock.adobe.com

14.10.2024

Während des Pflegegutachtens vor Ort können von Pflegegrad 1 bis 5 insgesamt 100 Punkte vergeben werden. Dabei geht es immer darum, inwieweit ist die Selbstständigkeit der zu begutachtenden Person eingeschränkt und wie groß ist der Umfang der Hilfsmaßnahmen. Überspitzt gesagt ist für den Pflegegrad weniger relevant, dass die Pflegeperson das Essen einkauft und die Wohnung säubert. Viel mehr fallen die Hilfe bei der täglichen Körperhygiene oder die Hilfe bei der Nahrrungsaufnahme ins Gewicht.

Die Kriterien setzen sich aus sechs Modulen zusammen. Die einzelnen Module fließen unterschiedlich stark in das Gesamtergebnis ein.

Mobilität - 10 Prozent

Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - 7,5 Prozent

Kann sich der Antragsteller in seinem Alltag noch räumlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - 7,5 Prozent

Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten?

Selbstversorgung - 40 Prozent

Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen Bei welchen Tätigkeiten braucht er oder sie Hilfe?

Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen - 20 Prozent

Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte -15 Prozent

Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

Neben den sechs beschriebenen Modulen gibt es noch zwei weitere Pflegegrad-Module:

7. Außerhäusliche Aktivitäten - mit Hilfe oder ohne - und 8. die Haushaltsführung.

Diese beiden Module sind aber für den Pflegegrad nicht relevant, sondern nur für die Pflegeplanung und für individuelle Empfehlungen wichtig.

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