In der Pflege ist jeder Tag anders. Kein Wunder: Schließlich steht der enge Kontakt mit Menschen auch in den Pflegeberufen im Zentrum. „Gleichzeitig sind die Tätigkeiten in der Kranken- und Altenpflege ganz nah dran am medizinischen Fortschritt“, sagt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. „Das Wissen wächst und verändert sich ständig, sodass lebenslanges Lernen erforderlich ist. Langweilig wird es in den Pflegeberufen nicht.“
Tag der Pflege macht auf Möglichkeiten aufmerksam
Und welche Voraussetzungen sollten Menschen mitbringen, die sich für eine Ausbildung in der Pflege interessieren? Rein formal müssen sie einen mittleren Schulabschluss vorweisen, alternativ einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwandten Bereich, etwa als Altenpflegehelfer. Wer gute Noten in Biologie mitbringt, tut sich leichter, die medizinischen Fächer zu lernen.
Kommunikation mit jung und alt
Gute Kommunikationsfähigkeiten gehören auf jeden Fall dazu, und Fremdsprachenkenntnisse sind dabei definitiv ein Plus. Künftige Pflegefachkräfte sollten außerdem Verantwortungsbewusstsein besitzen, sich gut organisieren können und sorgfältig arbeiten - Medikamente zu verwechseln oder zu vergessen kann unter Umständen schlimme Folgen haben. Die beste Voraussetzung für den Beruf ist allerdings die Offenheit für andere Menschen und der Wunsch, ihnen zu helfen. txn
Keine Erklärung bei GdB oder Pflegegrad
Steuern
Rund 21 Millionen Ruheständler bekommen seit dem 1. Juli 4,57 Prozent mehr Rente. Aufgrund der höheren Einnahmen sind einige der Rentner nun zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und müssen womöglich Teile ihrer Rente versteuern. Laut einer Berechnung des Verbraucherportals Finanztip betrifft das Rentnerinnen und Rentner bei Renteneintritt 2024 mit einer Bruttojahresrente von mehr als 16.434 Euro.
Unter gewissen Umständen können Ruheständler der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aber entgehen. Das geht, wenn sie eine Beeinträchtigung haben und deswegen einen Grad der Behinderung (GdB) bewilligt bekommen. Schon mit einem GdB von 20 profitieren sie von einem zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 384 Euro pro Jahr. Bei einem GdB von 50 sind es 1.140 Euro, für hilflose Menschen wächst der zusätzliche Freibetrag auf 7.400 Euro an. Tipp: Wenn also ein Pflegegrad beantragt wird, sollte zeitgleich ein Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung mit entsprechender Merkzahl erfolgen. dpa-mag