Welche Pflegeleistungen bekomme ich? Wo finde ich ein geeignetes Heim? Wie kann ich als pflegender Angehöriger entlastet werden? Ergibt sich eine Pflegebedürftigkeit, können viele Fragen überfordern. Pflegestützpunkte bieten dann als wohnortnahe Anlaufstellen Unterstützung - und zwar kostenfrei für alle Bürgerinnen und Bürger, ob gesetzlich oder privat versichert.
Lotse durch den Pflege-Dschungel
Die Stützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative der Bundesländer eingerichtet, erklärt das Bundesgesundheitsministerium.
Gedacht sind sie als Netzwerker und Lotsen durch einen Dschungel von Angeboten, Leistungen und Zuständigkeiten und offene Fragen rund um das Thema Pflege. Einen Stützpunkt in der Nähe finden geht auf der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP).
Nach Eingabe des Wohnortes werden die nächstgelegenen Anlaufpunkte mit allen wichtigen Informationen angezeigt. Beraten lassen kann man sich dort in der Regel telefonisch, vor Ort im Stützpunkt oder auch zu Hause. dpa-mag
Haftpflicht leistet bei Demenz nur mit Zusatzklausel
Die Socken in den Kühlschrank und die Bücher ins Schuhregal gelegt: Auch wenn Demenzkranke ihren Angehörigen mit solchen Handlungen auf die Nerven gehen - kaputt geht dadurch noch nichts. Doch die eingeschränkten geistigen Fähigkeiten der Erkrankten können auch zu gefährlichen Situationen führen - in denen womöglich Dritte zu Schaden kommen. Üblicherweise greift in solchen Fällen die Privathaftpflichtversicherung. Bei Demenzerkrankten benötigt es für den Versicherungsschutz jedoch eine spezielle Klausel im Vertrag, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Der Grund: Private Haftpflichtversicherungen klammern in den Versicherungsbedingungen häufig die Regulierung von Schäden aus, die von Personen verursacht wurden, die deliktsunfähig sind.
Als solche gelten Menschen mit fortschreitender Demenz, weil sie die Tragweite ihrer Handlungen - ähnlich wie Kleinkinder - nicht nachvollziehen können. Geschädigte bleiben dann auf ihrem Verlust sitzen. Demenzkranke, die dieses Risiko beseitigen möchten, können eine sogenannte Demenzklausel in den Vertrag aufnehmen lassen. Sie stellt sicher, dass die Police auch leistet, wenn der Versicherte aufgrund seiner Erkrankung deliktsunfähig ist und nicht haftbar gemacht werden kann. So kann der Vertrag unter Umständen angepasst werden. dpa-mag