Pflegegeld oder auch Hilfsmittel wie ein Pflegebett: Leistungen der Pflegeversicherung kann man nur in Anspruch nehmen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Um ihn zu bekommen, müssen Versicherte einen Pflegeantrag bei der Pflegeversicherung stellen.
Wichtiges Element für die finale Entscheidung bzw. Einstufung: die Pflegebegutachtung. Bei gesetzlich Versicherten nimmt der Medizinische Dienst sie vor, bei privat Versicherten Medicproof.
Bei einer ersten Selbsteinschätzung hilft ein Online-Tool, das mehrere Verbraucherzentralen gemeinsam entwickelt haben. Dieser digitale Pflegegradberechner ist im Internet unter folgender Adresse zu erreichen: www.verbraucherzentrale.de/pflegegradrechner.
Das Tool stellt Versicherten bzw. ihren Angehörigen verschiedene Fragen, aufgeteilt auf sechs Module. Dabei handelt es sich um die sechs Lebensbereiche, die für die Feststellung eines Pflegegrades begutachtet werden. Dazu zählt zum Beispiel die Mobilität der Person.
Sind alle Fragen beantwortet, gibt der Online-Rechner eine Einschätzung, ob ein Pflegegrad vorliegen könnte und schlüsselt auf, wie genau diese Einschätzung zustande gekommen ist. dpa-mag