Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag, gleichen gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen aus oder helfen, eine Behandlung erfolgreich durchzuführen.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit verhindern oder deren Folgen mildern. Sie sind speziell für den Einsatz im Umfeld der Pflege gemacht. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Beispiele: Desinfektionsmittel, Pflegebett.
Ärztliches Rezept einholen
Eine Verordnung (Rezept) kann der Hausarzt oder Facharzt ausstellen.
Die Krankenkasse wird immer nur das günstigste Hilfsmittel bereitstellen wird. Das Rezept (die Hilfsmittel-Verordnung) wird nicht direkt im Sanitätshaus oder in der Apotheke eingelöst sondern muss erst bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Kasse prüft den Anspruch, genehmigt das Hilfsmittel und teilt mit, bei welchen Versorgern das Rezept eingelöst werden darf. pflege.de
Zuzahlung und Befreiung
Ähnlich wie bei Medikamenten übernimmt die Kasse bei Hilfsmitteln zwar den Großteil der Kosten, aber in den meisten Fällen wird dennoch ein begrenzter Kostenanteil fällig.
Zuzahlung für Hilfsmittel
Das Prinzip ist ähnlich wie bei Medikamenten: Man zahlt 10 Prozent der Kosten, allerdings mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Minderjährige sind von der Zuzahlung befreit. Für Hilfsmittel zum Verbrauch gilt: Zu zahlen sind 10 Prozent der Kosten pro Packung, aber maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln. Eine Ausnahme sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hier gibt es Produkte im Wert von bis zu 40 Euro monatlich ohne Zuzahlung. Für technische Pflegehilfsmittel gilt: Hier werden 10 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 25 Euro pro technischem Pflegehilfsmittel fällig.
Tipp: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, gibt es eventuell eine Kostendeckelung. Bei der Zuzahlungen für mehrere Medikamente und Hilfsmittel kommen schnell größere Summen zusammen. Sie können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten wird. Dazu ist zumeist die Zahlung eines Festbetrages nötig, der aber die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Ihre Krankenkasse weiß Näheres. pflege.de