Bei einem Schlaganfall gilt: Zeit ist Gehirn. So bringt es die Deutsche Schlaganfall-Hilfe auf den Punkt. Zu einem Schlaganfall kommt es, wenn ein Blutgerinnsel ein Gefäß im Gehirn blockiert.
Teile des Gehirns werden dann nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Mit jeder Minute, die bis zur Behandlung verstreicht, steigt das Risiko für bleibende Schäden.
Diese Anzeichen deuten auf einen Schlaganfall
• Sehstörungen: Sehen ist plötzlich nicht mehr wie gewohnt möglich. Das kann etwa das räumliche Sehen betreffen, wodurch schnell Orientierungslosigkeit entsteht. Auch Doppelbilder und das Gefühl, wie durch eine beschlagene Brille zu schauen, sind Anzeichen.
• Sprachstörungen: Abgehackte Sätze, verdrehte Silben, ein verwaschenes oder lallendes Sprechen - spricht jemand so, kann ein Schlaganfall dahinterstecken. Einige Betroffene haben auch Schwierigkeiten, zu verstehen, was man zu ihnen sagt, so die Schlaganfall-Hilfe.
• Lähmung: Lähmungserscheinungen und Taubheitsgefühle machen sich bei einem Schlaganfall meist auf nur einer Körperseite bemerkbar. Gesicht, Hände und Arme sind am häufigsten betroffen. Typisch ist ein herunterhängender Mundwinkel. Betroffene sprechen auch von einem „Pelzigkeitsgefühl“.
• Schwindel: Alles dreht sich oder schwankt - der Schwindel setzt plötzlich ein. Einige erleben dabei auch das Gefühl, als würden sie mit einem Fahrstuhl hinuntersausen.
• Starke Kopfschmerzen: Der Kopf dröhnt, vielleicht sogar so sehr, dass einem richtig übel wird. Starke Kopfschmerzen können durch Durchblutungsstörungen in bestimmten Hirnbereichen entstehen und sogar zu Erbrechen führen.
Treten diese Symptome ganz plötzlich auf, ist schnelle Hilfe ein Muss. Das heißt: Man sollte keine Scheu haben, den Notruf 112 zu wählen.
Übrigens gilt das auch, wenn die Symptome nach wenigen Minuten wieder abklingen, wie es von der Deutschen Schlaganfall-Hilfe heißt. Das spricht für eine transitorische ischämische Attacke (TIA), die oft ein Vorbote eines Schlaganfalls ist und ebenfalls behandelt werden muss. dpa-mag
Altersentlastung bei den Pflegekosten
Der Altersentlastungsbetrag ist eine Steuervergünstigung für Pflegebedürftige, die Steuerpflichtige ab 64 Jahren entlasten soll. Vergünstigt werden versteuerte Einkünfte außer Versorgungsbeträge, Pensionen und einige besondere Ausnahmen. Insofern ist der Altersentlastungsbetrag nicht für die Finanzierung der Pflege gemacht, aber er kann unter Umständen einen Teil dazu beitragen. Schließlich haben Pflegebedürftigte auch Einkommen wie Rente.
Entlastungsbetrag sinkt bei Jüngeren
Entscheidend für die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist das Folgejahr des Jahres, in dem das 64. Lebensjahr erreicht worden ist. Dieses Jahr legt fest, wie hoch der Altersentlastungsbetrag fortan ist:
• Altersentlastungsbetrag ab 2019: 17,6 Prozent bis maximal 836 Euro
• Altersentlastungsbetrag ab 2020: 16,0 Prozent bis maximal 760 Euro
• Altersentlastungsbetrag ab 2021: 15,2 Prozent bis maximal 720 Euro
• Altersentlastungsbetrag ab 2022: 14,4 Prozent bis maximal 684 Euro
Altersentlastungsbetrag ab 2023: 13,6 Prozent bis maximal 646 Euro
Im Jahr 2040 kommt der Altersentlastungsbetrag bei Null an und läuft aus. Wenn das 64. Lebensjahr also erst 2039 vollendet wird, gibt es keinen Entlastungsbetrag mehr.
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