Eine gut vernetzte Nachbarschaft, die sich gegenseitig hilft, ist der Wunsch vieler Menschen. Durch die Pflegekasse wird dies sogar finanziert. Jede häuslich gepflegte Person mit Pflegegrad kann diese Unterstützung nutzen - das betrifft 3,3 Millionen Menschen in Deutschland.
Voraussetzungen für die Hilfe aus der Nachbarschaft
Stimmt das Vertrauen gegenseitig, kann der oder die Nachbarin als Nachbarschaftshelferin eingetragen werden und bekommt dafür eine entsprechende Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse. Folgenden Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
• Die Unterstützung erfolgt im Ehrenamt. Somit besteht kein Beschäftigungsverhältnis, das mit einer Lohnzahlung einhergeht.
• Der oder die Nachbarin wohnt nicht im gleichen Haushalt wie die zu pflegende Person
• Es besteht keine Verwandtschaft oder Verschwägerung mit der zu pflegenden Person.
• die helfende Person darf nicht gleichzeitig als eingetragene Pflegeperson tätig sein
• in einigen Bundesländern wird eine Grundqualifizierung vorausgesetzt, mit der die helfende Person Fachqualifikationen nachweist.
Umwandlungsanspruch verwandelt Pflegesachleistungen
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Pflegekasse den Helfenden als Nachbarschaftshelfer anerkennen. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung können über den Entlastungsbeitrag oder einen Umwandlungsanspruch gedeckelt werden. Beim Umwandlungsanspruch werden Pflegesachleistungen umgewandelt und können dem helfenden Nachbarn ausgezahlt werden. pflege.de