Antrag auf Pflegeleistungen

Pflegeratgeber in guten Händen

Antrag auf Pflegeleistungen

To-Do-Liste: Was passiert, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt?

Der Antrag auf Pflegeleistungen ist an die Pflegekasse zu stellen. Foto: Boris Zerwann/adobe.stock

12.06.2023

Knapp 4 Millionen Menschen in Deutschland galten laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2022 als pflegebedürftig. Ob junge oder ältere Menschen, die an Selbstständigkeit und Mobilität einbüßen oder deren Erkrankungen die Alleinversorgung massiv erschweren: Die Angehörigen trifft das oft wie ein harter Schlag. Wann Betroffene einen Pflegegrad erhalten und welche Hilfen oder Rechte ihnen zustehen, erklärt Felix Brosius, Geschäftsführer der Pflege-Welt GmbH:

Wer hat ein Anrecht auf Pflegeleistungen?

Ein Anrecht auf Pflegeleistung hat nur, wer als „pflegebedürftig“ gilt. Pflegebedürftige Personen beeinträchtigt eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung. Die Einschränkungen führen dazu, dass sie mindestens sechs Monate in den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung in erheblichem oder höherem Maße Hilfe brauchen. Eine weitere Voraussetzung stellt die Mitgliedschaft in einer Pflegekasse dar. Eng an Krankenkassen gekoppelt, deckt die Pflegepflichtversicherung die Leistungen in der Regel ab.

Antrag auf Pflegeleistung: Worauf gilt es zu achten?

Der Weg hin zur Pflegeleistung für pflegende Angehörige geht nicht zur Krankenkasse, sondern zur dazugehörigen Pflegekasse.

Folgende Punkte machen sich Antragstellende vor Beginn des Prozesses klar:

• Recht auf Beratung: Nach Antragsstellung verpflichten Pflegekassen sich, den Betreffenden einen Termin beim Pflegeberater zu organisieren. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
• Fristen: Der Bedarf an Leistung eilt insbesondere bei schweren Krankheitsfällen. So müssen sich auch Pflegekassen an Fristen halten. Die Dauer, um über den Antrag zu entscheiden, beträgt maximal fünf Wochen. Sollten Pflegekassen diesen Zeitpunkt versäumen, bekommen Antragsstellenden 70 Euro für jede begonnene Woche nach der Frist.
• Beginn der Leistung: Ob monetäre Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, medizinische Pflege-Hilfsmittel oder Pflegegeld – nach Genehmigung erhalten die pflegebedürftigen Menschen ab sofort und rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung die ihnen zustehenden Mittel.
• Änderung der Bedürfnisse: Liegt bereits ein Pflegegrad vor, doch die Pflegesituation ändert sich, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden. Der Antrag findet sich online. pflege.de


Weiterbildung: Verschiedene Kursvarianten

Als pflegende Angehörige gibt es verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung:

Öffentliche Pflegekurse

Sie werden von den Pflegekassen oder anderen lokalen Einrichtungen angeboten. Ein Präsenzkurs bietet zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Gleichgesinnten zu vernetzen und Themen aus anderen Blickwinkeln zu betrachten.

Individuelle Pflegeschulung

Diese Schulung wird in der häuslichen Umgebung durchgeführt und ist individuell auf die Pflegesituation angepasst. Eine professionelle Pflegefachkraft erklärt, wie bestimmte Hilfsmittel angewendet werden können. Die individuelle Pflegeschulung in der Häuslichkeit organisiert die Krankenkasse.

Online-Pflegekurs

Hier wird der zu vermittelnde - meist theoretische - Inhalt im Vorfeld aufgezeichnet und kann von pflegenden Angehörigen unabhängig von Zeit und Ort abgerufen werden. pflege.de