Rückt die Pflegebedürftigkeit in den Alltag, werden Fragen zur Umstrukturierung des eigenen Zuhauses nötig. Vor allem das Bad muss dahingehend neu überdacht werden.
Altersgerecht auf kleinstem Raum
In Deutschlands Wohnungen sind allerdings zumeist Bäder vorzufinden, die nicht einmal eine Fläche von fünf oder sechs Quadratmeter aufweisen. Sie sind zu klein, um etwa einer benötigten Pflegekraft oder häuslichen Assistenz ausreichend Platz zu bieten, wenn die eigene alleinige Körperhygiene aufgrund motorischer Einschränkungen nicht mehr möglich ist. Doch auch für diese kleinen Grundrisse gibt es pflegegerechte Lösungen.
Von bodengleicher Dusche bis Dusch-WC
Zu den Ausstattungsoptionen, gehören beispielsweise eine bodengleiche Dusche, unterstützende Handgriffe oder unterfahrbare Waschbecken. Ein WC-Stuhl kann hilfreich sein oder auch das Dusch-WC, das gerade bei körperlichen Beeinträchtigungen die Hygiene vereinfacht. akz-o
Pflegetipps
Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege wird die Pflege vorübergehend vom ambulanten Pflegedienst, den Nachbarn oder Bekannten übernommen. Bei der Kurzzeitpflege wird die zu pflegende Person stationär untergebracht. Nicht ausgenutzte Mittel der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersherum ist das teilweise möglich. Sowohl Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege können nur im laufenden Kalenderjahr beantragt werden. Bearbeitungszeit: ca. 3 bis 5 Wochen.
Carepaket
Bis zu 40 Euro monatlich können Sie für Pflegehilfsmittel wie Masken, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen etc. ausgeben, wenn die zu pflegende Person einen Pflegegrad besitzt. Die zuständigen Dienstleiter werden von der Pflegekasse vermittelt oder in der Apotheke.
Häusliche Hilfe
Ab dem Pflegegrad 2 kann für den Haushalt, in dem die Pflege stattfindet, eine Reinigungskraft die Säuberung der Wohnung übernehmen. Rechtliche Grundlage dafür bildet der §45b SGB XI Abs.1. Für die Tätigkeit kommt eine selbstständige Reinigungskraft infrage oder eine Pflegedienstleistung Ihrer Wahl. Auch Beschäftigungsangebote für die zu betreuende Person sind möglich. jr
Grippeschutz
Apotheken machen mit
Die Apotheken können ihren Kundinnen und Kunden ab sofort und bundesweit neben COVID-19-Impfungen auch Grippeschutzimpfungen anbieten. Nach der gesetzlichen Grundlage liegen nun auch alle vertraglichen und fachlichen Voraussetzungen dafür vor.
Fragen Sie in der Apotheke Ihres Vertrauens oder erkundigen Sie sich auf dem Verbraucherportal www.meinapothekenmanager.de, welche Apotheke in Ihrer Nähe die Grippeschutzimpfung anbietet. abda