Kurz vor Jahresende sollten Sie prüfen, ob Ihnen als pflegende Angehörige die Verhinderungspflege zusteht und den entsprechenden Antrag dazu an Ihre Krankenkasse senden. Diese Leistungen sind nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragbar. Die Verhinderungspflege gibt es ab dem Pflegegrad 2. Vor der ersten Verhinderungspflege muss der Pflegebedürftige mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt worden sein.
Die Pflege übernimmt für eine festgelegte Zeit eine andere private Person. Je Kalenderjahr erstattet die Pflegekasse für längstens sechs Wochen Verhinderung die nachgewiesenen Kosten bis zu 1.612 Euro. Die Verhinderungspflege kann auch mit der Kurzzeitpflege verrechnet werden.
Weitere Details erfahren Sie von Ihrer Beratung in der Pflegekasse. dpa