Angehörige entlasten

Pflegeratgeber - In guten Händen

Angehörige entlasten

Selbstaufopferung, Überschreitung der eigenen körperlichen Grenzen - oft Alltag für pflegende Angehörige.

Die Pflege sollten Angehörige nicht alleine stemmen. Foto: Borgmeier

14.11.2022

Vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut. In den meisten Fällen erfolgt die Pflege durch ihre Angehörigen, denn Kinder oder auch Enkel fühlen sich häufig verpflichtet, ihren Verwandten beizustehen und sie zu unterstützen. Eine Auszeit, Urlaub oder eigene Erkrankungen werden vernachlässigt beziehungsweise ignoriert. Auf Dauer schadet diese zusätzliche Belastung sowohl der Gesundheit als auch der Psyche.

Wissen aneignen

Dass man mit den Fragen und der Überforderung nicht alleine dasteht, wird schnell klar, wenn man sich Hilfe in Ratgebern oder bei Selbsthilfeorganisationen sucht.

So kann zum Beispiel das Krankheitsbild der Demenz besser eingeschätzt werden und es wird der richtige Umgang mit betroffenen Menschen geschildert. Zudem erfahren die Angehörigen von Anlaufstellen für weitergehende Fragen. Schon beim ersten Gespräch in einer Selbsthilfegruppe wird klar: Ich bin nicht allein mit meinen Sorgen, mit der Überforderung, mit einer eventuellen Unkenntnis.

Nicht einigeln, sondern um Hilfe bitten - das gilt für Kranke und Pflegende gleichermaßen

Es ist notwendig, den Gesprächsfaden mit dem Pflegebedürftigen nie abreißen zu lassen. So erfahren beide Seiten Wertschätzung und Zuwendung. Damit die Betreuung langfristig gut verläuft, sollten Angehörige auf die Signale ihres Körpers hören. Chronische Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder auch eine anhaltende Motivationslosigkeit beziehungsweise Müdigkeit stellen erste Anzeichen für eine Überarbeitung dar.

Regelmäßige Auszeiten oder auch ein Hobby zum Ausgleich helfen, abzuschalten und neue Kraft zu tanken.

Privates und Pflege vereinen

Auch der Spagat zwischen Job und Privatleben ist herausfordernd. Eine Auszeit ist deshalb sehr wichtig. Betroffene sollten ihren gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege - auch Ersatzpflege genannt - wahrnehmen. borgmeier