Oft können pflegebedürftige Senioren ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen. Viele Betroffene stellen sich daraufhin die Frage, wie sie ihre Lebenssituation weiterhin meistern sollen. Denn ins Pflegeheim möchten nur die wenigsten. Betreuungsbedürftigen Senioren bieten sich Alternativen wie Wohngemeinschaften unter Gleichaltrigen, betreutes Wohnen, die 24-Stunden-Betreuung oder ein ambulanter Pflegedienst oder die 24-StundenBetreuung.
Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst besucht pflegebedürftige Personen je nach Bedarf täglich oder mehrmals wöchentlich. Dabei übernehmen die Pflegekräfte Aufgaben wie Körperhygiene, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, aber auch Medikamentengabe. Die Angehörigen bleiben die hauptsächlichen Ansprechpartner für die Koordinierung der Pflegesituation. In Abhängigkeit vom Pflegegrad übernehmen Pflegeversicherungen einen Teil der anfallenden Kosten.
24-Stunden-Pflege
Bei diesem Wohnkonzept, auch Betreuung in häuslicher Gemeinschaft genannt, zieht eine Betreuungskraft in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und übernimmt einen großen Teil der hauswirtschaftlichen Aufgaben sowie die Grund- und Körperpflege. Die Betreuerin lebt in der Regel zwei bis drei Monate mit dem Betroffenen zusammen und wird anschließend von einer zweiten Kraft abgelöst. Wenn es das Wohnumfeld hergibt, ist der Vertrauensaufbau stärker und die Betroffenen sind selten allein. Die Pflegeversicherung erstattet auch in diesem Fall je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten. Im Rahmen des geltenden Arbeitszeitgesetzes steht Pflegebedürftigen die Betreuungskraft zwischen 40 bis maximal 48 Stunden in der Woche zur Verfügung.
Betreutes Wohnen
Bei dieser Wohnform leben die Betroffenen selbstständig in einer eigenen Wohnung und führen ihren Haushalt. Der Vorteil hierbei ist: Die Bewohner können Hilfe anfordern, wenn sie diese benötigen, ansonsten aber eigenständig bleiben. Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes unterstützen die Pflegebedürftigen beispielsweise bei Haushaltsaufgaben, die die Betroffenen selbst nicht mehr bewältigen können, wie Waschen und Putzen sowie bei der Körperpflege. Darüber hinaus treten die Senioren dank Gemeinschaftsräumen und regelmäßigen Veranstaltungen mit Gleichaltrigen in Kontakt. Das selbstbestimmte Leben steht im Vordergrund, dieses Wohnkonzept eignet sich für Personen, die nicht vollumfänglich pflegebedürftig sind.
Wohngemeinschaft
Ambulant betreute Wohngruppen eignen sich für Pflegebedürftige, die ihren Alltag noch hauptsächlich selbst meistern. Üblicherweise wohnen mehrere Senioren zusammen in einer barrierefreien Wohnung.
Gemeinsam beauftragen sie eine sogenannte Präsenzkraft, die sie tagsüber betreut und ihnen im Alltag hilft. Der Vorteil dieses Konzeptes liegt darin, dass weiterhin soziale Kontakte bestehen, dass sich Interessengemeinschaften finden, was sich positiv auf die Verfassung der Betroffenen auswirkt. borgmeier
Pflegetipps
Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege übernehmen ambulante Pflegedienste, Nachbarn oder andere Angehörige die vorübergehende Versorgung. Bei der Kurzzeitpflege wird die zu pflegende Person stationär untergebracht. Nicht ausgenutzte Mittel der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege genutzt werden und umgekehrt. Sowohl Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege können nur im laufenden Kalenderjahr beantragt werden. Bearbeitungszeit: ca. 3 bis 5 Wochen.
Carepaket
Bis zu 40 Euro monatlich können Sie für Pflegehilfsmittel wie Masken, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen etc. ausgeben, wenn die zu pflegende Person einen Pflegegrad besitzt. Die zuständigen Dienstleiter vermitteln gern die Pflegekasse oder die Apotheke in Ihrer Nähe.
Häusliche Hilfe
Wußten Sie, dass Sie ab dem Pflegegrad 2 eine Reinigungskraft für die Säuberung der Wohnung in Anspruch nehmen können? Rechtliche Grundlage dafür bildet der §45b SGB XI Abs.1. Entweder beschäftigen Sie dafür eine selbstständige Reinigungskraft oder beauftragen die Pflegedienstleistung Ihrer Wahl. Es können auch Beschäftigungsangebote genutzt werden. jr