Kurz vor Jahresende sollten zusteht Sie prüfen, ob Ihnen als pflegende Angehörige die Verhinderungspflege und den entsprechenden Antrag dazu an Ihre Krankenkasse senden, denn diese Leistungen sind nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragbar.
Die Verhinderungspflege gibt es ab dem Pflegegrad 2 und vor der ersten Verhinderungspflege muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein. Die Pflege übernimmt für eine festgelegte Zeit eine andere private Person. Je Kalenderjahr erstattet die Pflegekasse für längstens sechs Wochen die nachgewiesenen Kosten bis zu 1.612 Euro. Die Verhinderungspflege kann auch mit der Kurzzeitpflege verrechnet werden. Weitere Details erfahren Sie von Ihrer Pflegeberatung. Ob Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege, sollte mit dem zu Pflegenden gemeinsam besprochen werden. Ein Medikamentenplan für die Pflegekräfte sollte erstellt werden. dpa