Preissteigerung im Pflegeheim

Pflegeratgeber - In guten Händen

Preissteigerung im Pflegeheim

KLAUS-DIETMAR GABBERT

11.09.2022

Viele erhalten derzeit Schreiben ihrer Anbieter zu Preiserhöhungen. Auch Angehörige von Pflegebedürftigen müssen mit einer Mitteilung des Pflegeheims rechnen. Wie die Verbraucherzentrale Berlin informiert, kündigen derzeit viele Einrichtungen enorme Preissteigerungen an. Wichtig ist laut VZ Berlin das Schreiben des Pflegeheims genau zu prüfen.

Folgende Punkte sind vorgeschrieben:

- Die Einrichtung muss mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich mitteilen, ab wann und um welchen Betrag das Entgelt erhöht wird.

- Die Erhöhung muss begründet sein.

- Alle Positionen, für die sich eine Entgelterhöhung ergibt, müssen benannt werden.

- Die alten und neuen Entgeltbestandteile müssen gegenübergestellt sein.

- Der Maßstab, nach dem die Kostensteigerung umgelegt wird, muss angegeben werden. Verbraucher müssen die Gelegenheit bekommen, die Kalkulationsunterlagen einzusehen.

- Verbraucher müssen zustimmen, bevor das erhöhte Entgelt in Rechnung gestellt werden kann.

Hintergrund sind eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte sowie die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs. dpa