Ab sofort können private Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für den barrierefreien Umbau bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dazu sollte der Antrag vor den Arbeiten im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Solange der Fördertopf gefüllt ist, sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 6250 Euro möglich. Das Alter des Bewohners spielt laut KfW keine Rolle. Unterstützt werden alle Bauprojekte, die Barrieren in der Wohnung reduzieren möchten - auch für den Kauf von umgebauten Wohnraum. Unter anderem zählen dazu das Verbreitern der Wege, Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung sowie größere Projekte wie Treppenlifte, Hebe- oder Plattformlifte und das Versetzen von Wänden.
Nähere Informationen zu Fördermitteln gibt es auf der Website der KfW. dpa
Ab jetzt einfacher zur Reha
Eine geriatrische Reha soll helfen, die Beweglichkeit und Selbstständigkeit im Alter zu erhalten oder diese bei älteren Patientinnen und Patienten nach Krankheit oder Operation wiederherzustellen. Außerdem soll dadurch die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich vermieden werden. Gute Nachrichten: Ab dem 1. Juli wird ihre Verordnung einfacher.
Ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren als medizinisch erforderlich gilt, prüfen dann nicht mehr wie bisher zunächst die Krankenkassen. Diese Aufgabe liegt nun bei den Kassenärztinnen und -Ärzten. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken im Dezember 2021 beschlossen.
Funktionstests notwendig
Für die Verordnung einer solchen Rehabilitation, die sowohl ambulant wie auch stationär möglich ist, müssen die Ärztinnen und Ärzte nun „geriatrietypische Diagnosen" stellen, etwa zu Mobilitätseinschränkung oder Depressionen. Überprüft werden diese mit bestimmten Funktionstests.
Wird die Verordnung mit der entsprechenden Diagnose zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht, prüft diese nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Zum Beispiel, dass ein Reha-Bedarf wegen mindestens zwei Erkrankungenr ärztlich dokumentiert ist. Das könnte die Beantragungszeiten verringern.
Auch für eine Reha nach einem Krankenhausaufenthalt ohne Altersbeschränkung entfällt ab dem 1. Juli die Vorab-Prüfung der Kassen allerdings nur bei bestimmten Krankheitsbildern. Dazu gehören - Krebs, Herz-Kreislauf- oder neurologischen Erkrankungen. Oder wenn nach dem Einsatz eines neuen Kniegelenks oder nach einer Hüft-OP eine direkte Anschlussreha nötig ist, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Voraussetzung ist hierfür aber weiterhin, dass unter anderem eine positive Rehabilitationsprognose besteht. dpa