Einfacher zur Reha

Pflegeratgeber: In guten Händen

Einfacher zur Reha

Neuerungen unter anderem für Versicherte ab 70

Nach dem Einsatz eines neuen Kniegelenks entfällt ab dem 1. Juli die Vorab-Prüfung der Krankenkassen, ob eine Anschlussreha medizinisch notwendig ist. Hier sind nun Ärztinnen und Ärzte gefragt. Foto: Christin Klose/dpa-mag

10.07.2022

Eine geriatrische Reha soll helfen, die Beweglichkeit und Selbstständigkeit im Alter zu erhalten oder diese bei älteren Patientinnen und Patienten nach Krankheit oder Operation wiederherzustellen. Außerdem soll dadurch die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich vermieden werden. Gute Nachrichten: Ab dem 1. Juli wird ihre Verordnung einfacher.

Ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren als medizinisch erforderlich gilt, prüfen dann nicht mehr wie bisher zunächst die Krankenkassen. Diese Aufgabe liegt nun bei den Kassenärztinnen und -Ärzten. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken im Dezember 2021 beschlossen.

Für die Verordnung einer solchen Rehabilitation, die sowohl ambulant wie auch stationär möglich ist, müssen die Ärztinnen und Ärzte nun „geriatrietypische Diagnosen" stellen, etwa zu Mobilitätseinschränkung oder Depressionen. Überprüft werden diese mit bestimmten Funktionstests.

Wird die Verordnung mit der entsprechenden Diagnose zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht, prüft diese nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Zum Beispiel, dass ein Reha-Bedarf wegen mindestens zwei Erkrankungen ärztlich dokumentiert ist. Das könnte die Beantragungszeiten verringern.

Auch für eine Reha nach einem Krankenhausaufenthalt ohne Altersbeschränkung entfällt ab dem 1. Juli die Vorab-Prüfung der Kassen - allerdings nur bei bestimmten Krankheitsbildern. Dazu gehören Krebs, Herz-Kreislauf- oder neurologischen Erkrankungen. Oder wenn nach dem Einsatz eines neuen Kniegelenks oder nach einer Hüft-OP eine direkte Anschlussreha nötig ist, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Voraussetzung ist hierfür aber weiterhin, dass unter anderem eine positive Rehabilitationsprognose besteht. dpa


Umfrage zum Wohnen im Alter

Senioren-WGs, Mehrgenerationenhäuser, ein Zimmer gegen Hilfe vermieten: Es gibt viele Konzepte, wie man im Alter wohnen kann. Eine Ipsos-Umfrage im Auftrag der Apotheken Umschau" zeigt jedoch, dass die meisten der 50 bis 64-Jährigen sich im Alter gar keine große Veränderung ihrer Wohnsituation wünschen.

Gut 70 Prozent der Befragten möchten in der jetzigen Wohnung bleiben - und zwar auch dann, wenn sie dort alleine leben müssen oder pflegebedürftig werden sollten. 27 Prozent haben mit Blick auf das Alter sogar schon vorgesorgt und z.B. das Bad barrierefrei gestalten lassen. Ein Teil der Babyboomer-Generation liebäugelt mit anderen Wohnformen für das Alter - auch wenn noch nichts konkret geplant ist: Gut die Hälfte (53 Prozent) kann sich vorstellen, in einem Mehrgenerationenhaus zu leben.

Für 37 Prozent der Befragten ist denkbar, in einer Senioren-WG zu wohnen. Und gut ein Drittel kann sich vorstellen, ein Zimmer in der Wohnung oder im Haus an junge Menschen zu vermieten, eventuell gegen Hilfe im Haushalt.

Befragt wurden 1000 Personen ab 14 Jahren, darunter 267 Personen in im Alter von 50 bis 64 Jahren. dpa