Zuzahlung und Befreiung

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Zuzahlung und Befreiung

Medizin: Heilmittelverordnung Zuzahlung oder Befreiung - es kommt drauf an. Foto: Balzer/stock.adobe.com

13.04.2024

Ähnlich wie bei Medikamenten übernimmt die Kasse bei Hilfsmitteln zwar den Großteil der Kosten, aber in den meisten Fällen wird dennoch ein begrenzter Kostenanteil fällig.

Zuzahlung für Hilfsmittel

Das Prinzip ist ähnlich wie bei Medikamenten: Man zahlt 10 Prozent der Kosten, allerdings mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Minderjährige sind von der Zuzahlung befreit. Für Hilfsmittel zum Verbrauch gilt: Zu zahlen sind 10 Prozent der Kosten pro Packung, aber maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln. Eine Ausnahme sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hier gibt es Produkte im Wert von bis zu 40 Euro monatlich ohne Zuzahlung. Für technische Pflegehilfsmittel gilt: Hier werden 10 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 25 Euro pro technischem Pflegehilfsmittel fällig.

Tipp: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, kommt eventuell eine Befreiung von der Zuzahlung in Frage. Wenn Sie Zuzahlungen für mehrere Medikamente und Hilfsmittel leisten, kommen schnell größere Summen zusammen und Sie erreichen die persönliche finanzielle Belastungsgrenze. Über die Berechnung und den Antrag auf Befreiung von Zuzahlung informiert Sie Ihre Krankenkasse.
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