In Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen oder an der Ostsee: Wer eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, hat meist eine Vorstellung davon, wohin man gerne möchte.
Seit dem 1. Juli diesen Jahres wird die Wunschklinik im Antragsformular explizit abgefragt. Das soll das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht der Antragstellenden stärken. Dem Wunsch muss die Deutsche Rentenversicherung nachkommen. Dabei kommt es darauf an, dass die gewählte Einrichtung bestimmte Anforderungen erfüllt, die dem Krankheitsbild entsprechen, welches für die Rehabilitation ausschlaggebend ist.
Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Portal gibt Auskunft über Einrichtungen
Doch wie findet man die Wunschklinik? Wer eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen möchte, kann sich vorab auf dem Portal „meine-rehabilitation.de“ informieren. Dort sind mehr als 1000 Reha-Einrichtungen verzeichnet. Versicherte können nach Krankheitsbildern filtern, aber zum Beispiel auch danach, ob sie einen Hund mitnehmen dürfen. Und: Es lässt sich gezielt nach Kliniken in den Bergen oder an der Küste suchen.
Wer nicht wählt, bekommt vier Vorschläge
Außerdem bekommen Versicherte Informationen zur Qualität der Reha-Leistungen in der jeweiligen Einrichtung.
Übrigens: Wer im Reha-Antrag keine Wunschklinik angibt, bekommt von der Rentenversicherung mit dem Bescheid vier Einrichtungen vorgeschlagen, aus denen man wählen kann.
Entscheidet man sich für keine von ihnen, wird es die Klinik, die auf dem Bescheid oben in der Liste auftaucht. dpa
Hitzeschutz für Medizin
Hitze kann auch die Wirkung von Medikamenten verändern – das muss bei der Anwendung berücksichtigt werden. Dies kann zum Beispiel bei blutdrucksenkenden Arzneimitteln, Entwässerungsmitteln, Schlafmitteln, Abführmitteln oder Medikamenten gegen Depressionen der Fall sein. Sie können den Flüssigkeitshaushalt und die Abkühlungsmechanismen des Körpers beeinflussen. „Bei Hitze ist möglicherweise eine Dosisanpassung erforderlich. Ändern Sie Ihre Dosierung nicht selbst, sondern sprechen Sie bei Ihrem nächsten Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber!“, rät Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. Dies gilt auch für Menschen mit Diabetes.
Aus einem arzneimittelhaltigen Pflaster kann deshalb bei Hitze mehr Wirkstoff ins Blut abgeben abgegeben werden. Benkert: „Das kann gefährlich werden. Lassen Sie sich dazu in Ihrer Apotheke beraten.“ Einige Arzneimittel können die Haut lichtempfindlicher machen. Dadurch kommt es schneller zu Sonnenbrand, der wiederum die Entstehung von Hautkrebs begünstigt. Deshalb ist ein konsequenter Sonnenschutz im Sommer für betroffene Personen besonders wichtig.
Die meisten Arzneimittel sollen bei Raumtemperatur, das heißt bei 15 bis 25 Grad, gelagert werden. Bei einer Hitzewelle gelingt das am besten in einem kühlen Raum. Keinesfalls sollte man Medikamente im Auto liegen lassen, da sich der Innenraum bei hohen Außentemperaturen schnell stark aufheizt. Besser ist es, die Medikamente für den Transport in einer Kühlbox zu lagern. Dabei ist darauf zu achten, dass das Medikament die Kühlelemente nicht direkt berührt. abda
Bluthochdruck
Nur Zuhause genügt nicht
Bei einer Blutdruckmessung zu Hause gilt ein niedrigerer Grenzwert als in der Arztpraxis. Darauf macht die Deutsche Herzstiftung aufmerksam. Denn: Beim Arzt oder der Ärztin ist man in aller Regel angespannter als zu Hause, was sich auf den Blutdruck auswirkt. Während in der Praxis der Grenzwert also bei 140/90 mmHg liegt, beträgt er zu Hause 135/85 mmHg. Die Ergebnisse der Messungen sollte man festhalten. Übrigens: Nur zu Hause messen, reicht nicht. Selbst wer sich als Bluthochdruckpatient oder -patientin gut fühlt, sollte seine Werte regelmäßig in der Arztpraxis prüfen lassen - zum Beispiel alle sechs Monate, so die Herzspezialisten. dpa