Pflegereförmchen

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Pflegereförmchen

Für die Betroffenen bleibt die Pflege weiterhin ein Tanz auf dem Drahtseil. Beiträge zur Pflegeversicherung steigen zum Juli 2023.

Der große Umbruch in der Pflege lässt weiter auf sich warten. Foto: Adobe.stock

15.05.2023

Anfang April ist der Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, kurz PUEG, vom Bundeskabinett beschlossen worden. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, werden noch der Bundestag und der Bundesrat darüber abstimmen. Der Entwurf sieht höhere Leistungen für die häusliche und stationäre Pflege vor.

Wichtige Neuerungen kassiert das Bundeskabinett

Einige geplante Neuerungen wurden wiederum vom Kabinett gestrichen, darunter auch das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, das eine einfachere Beantragung von Pflegeleistungen bedeutet hätte. Zur Finanzierung der Pflegereform werden höhere Beiträge zur Pflegeversicherung ab Juli 2023 notwendig.

Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen

Um die Pflege zuhause zu stärken, ist eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen um je 5 Prozent geplant. Zum 1. Januar 2024 soll es diese Erhöhung geben. Außerdem sollen alle Geld- und Sachleistungen zukünftig dynamisch, also an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.

Das Pflegeunterstützungsgeld durfte bisher pro Pflegebedürftigem nur einmal abgerufen werden. Zum 1. Januar 2024 sollen berufstätige Pflegepersonen in akuten Pflegesituationen einmal pro Jahr Gebrauch vom Pflegeunterstützungsgeld machen dürfen und sich so bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen können. pflege.de


Umbau barrierefrei

Handwerkerkosten können alle Steuerpflichtigen in Deutschland, unabhängig von der Pflege, steuerlich geltend machen. Interessant werden aber sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Haushalt einer pflegebedürftigen Person. Wird hier zum Beispiel das Bad neu saniert und ist barrierefrei konzipiert, können z.B. bei Pflegegrad 3 bis zu 4.000 Euro Zuschuss beantragt werden. Beantragt wird die Leistung bei der zuständigen Pflegekasse. Notwendige Umbauten im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit werden zudem steuerlich als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. pflege.de

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