Ins Feuer schauen: Gerade das Osterfeuer ist vielerorts beliebt. Doch wer eines plant, muss bereits vorab auf allerlei schauen – etwa, ob man es überhaupt anzünden darf.
Bestimmungen, Rechte und Pflichten hängen stark von den einzelnen Städten und Gemeinden ab.
Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV) empfiehlt dringend, kurz vor dem Anzünden des Feuers das Brennmaterial noch einmal umzuschichten. Andernfalls kann das Osterfeuer zur Flammenfalle für die Tiere werden.
Igel verstecken sich etwa zwischen den Zweigen, gerade wenn diese länger liegen. Und Vogelarten wie Rotkehlchen, Zaunkönig oder Heckenbraunelle bauen darin gern ihre Nester.
Keine feuchten Gartenabfälle verbrennen
Zum Verbrennen sollte man Schreck zufolge nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwenden – und beim Anzünden keine brennbaren Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger nutzen.
Beim Anzünden feuchter Gartenabfälle riskiert man eine sehr starke Rauchentwicklung, beim Verbrennungsprozess werden viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt.
Halten Sie außerdem mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand zwischen Feuer und Gebäuden und Bäumen ein. Straßen sollten laut DFV mindestens 100 Meter entfernt vom Feuerplatz liegen.
Beaufsichtigen – auch nach dem Brennen
Und auch wenn sie eine praktische Sitzgelegenheit rund ums Feuer sein mögen, Strohballen sind in der Nähe von Feuer vor allem eine gefährliche. Laut DFV können sie sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden. Am besten verzichtet man also darauf.
Wichtig in jedem Fall: So ein Feuer muss dauerhaft beaufsichtigt werden – und zwar womöglich auch dann noch, wenn die letzten Gäste bereits aufgebrochen sind. „Verlassen Sie als Veranstalter beziehungsweise Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist“, so Schreck. „Gegebenenfalls muss auch nach Ende der Veranstaltung weiterhin kontrolliert werden, dass es nicht zu Funkenflug oder ähnlichem kommt.“
dpa-mag


