Das Handwerk ist eine Säule der Wirtschaft und Motor unseres Landes. Als Arbeitgeber für Millionen von Menschen tragen die Handwerksbetriebe zur Sicherung des Wohlstands und zur Entwicklung der Gesellschaft bei. Und verlieren dabei nie die Nähe zu ihren Kundinnen und Kunden und der Region, in der sie verankert sind. Für die Ausbildung zur Meisterin oder zum Meister braucht man Willen und etwas Zeit. Doch der Einsatz lohnt sich. Ein Meistertitel steht für besonderes Können und Perfektion. Außerdem eröffnet er attraktive Karriereoptionen. Meisterinnen und Meister sind begehrte Führungskräfte im Handwerk. Wer den Meisterbrief in der Tasche hat, hat beste Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote unter Meisterinnen und Meistern ist deutlich geringer als die von Akademikerinnen und Akademikern.
Der Weg zum Meistertitel
Wer die Gesellenprüfung bestanden hat, sein Handwerk beherrscht und weiter Karriere machen will:
■ Der erste Schritt: Eine passende Meisterschule oder Handwerkskammer suchen und die Meisterausbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend beginnen.
■ Die praktische Prüfung: Um den Meistertitel zu erlangen, muss man in einer fachpraktischen Prüfung seine Fähigkeiten unter Beweis stellen. Wer bestehen will, muss jeden Handgriff perfekt beherrschen.
■ Die theoretische Prüfung: Auch Köpfchen ist gefragt. Wer Meisterin oder Meister werden will, muss Fachtheorie, Betriebswirtschaft, Recht und Berufspädagogik tadellos im Griff haben.
■ Der Meistertitel: Es ist geschafft, wer Meisterin oder Meister seines Fachs ist, kann eine Firma leiten und junge Menschen in diesem Beruf ausbilden. Wer noch höher hinaus will, kann auch mit einem Studium aufsatteln. Und das ganz ohne Abitur, denn mit dem Meisterbrief erlangt man die Hochschulreife.
Dauer der Fortbildung
Die meisten Meisterschulen bieten Kurse sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit an. Eine Weiterbildung zum Meister kann zwischen einem und dreieinhalb Jahren dauern. Die Dauer der Weiterbildung zum Meister hängt davon ab, ob diese berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert wird. In Teilzeit, also parallel zur Berufstätigkeit, benötigt man zwei bis dreieinhalb Jahre. Hier findet der Unterricht meist Freitagnachmittags und samstags statt. In Vollzeit hingegen, also mit reduzierter oder pausierter beruflicher Tätigkeit, dauert die Weiterbildung nur ein bis höchstens zwei Jahre. Hier absolviert man den Unterricht in Vollzeitkursen wöchentlich im Block.
Kosten und Fördermittel
Die Kosten der Weiterbildung sowie die Prüfungsgebühr variieren stark nach Branche und Art der Institution, an der man die Meisterprüfung absolvieren möchte. Wer sich Sorgen macht, ob er die Kosten der Weiterbildung sowie die Prüfungsgebühr überhaupt allein stemmen kann, sollte wissen: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet im Zuge des neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) mittlerweile das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Unabhängig von Einkommen und Vermögen werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten eines Projekts, wie zum Beispiel das der Meisterprüfung, egal ob als Teilzeit- oder Vollzeitfortbildung, dementsprechend gefördert. Unter Schirmherrschaft von 53 deutschen Handwerkskammern, bieten Bildungszentren unterschiedliche Varianten der Weiterbildung an. pm/cr
Minijobs: Das ändert sich 2026
Ab Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro - und das wirkt sich auch auf Minijobs aus. Damit steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Darauf weist die Minijobzentrale auf ihrer Webseite hin.
Wer kann in den Minijob rutschen?
Wer 2025 durchschnittlich zwischen 556,01 und 603 Euro monatlich verdient hat, kann 2026 in den Minijob rutschen, sofern der Verdienst 2026 weiter maximal 603 Euro beträgt und damit aus der Sozialversicherungspflicht herausfallen. Beschäftigte, die weiter sozialversicherungspflichtig bleiben wollen, müssen ihr Einkommen 2026 entsprechend auf über 603 Euro erhöhen. Und noch weitere Dinge ändern sich:
■ Voraussichtlich ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine einmal ausgesprochene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig machen. Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft und muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei mehreren Minijobs ist sie nur einheitlich möglich. Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.
■ Für kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft sollen ab 1. Januar 2026 erweiterte Zeitgrenzen gelten: 15 Wochen oder 90 Arbeitstage statt wie bisher drei Monate oder 70 Tage.
■ Die Ehrenamtspauschale steigt 2026 von 840 auf 960 Euro, der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 auf 3.300 Euro.
■ Ab 2026 benötigen Arbeitgeber nur noch einen Beitragsnachweis für alle Beschäftigten. Die bisherige Unterscheidung zwischen West und Ost entfällt. Für bestehende Dauer-Beitragsnachweise ist ein neuer Nachweis nötig. dpa


