Die Hitze ist auch für Vögel, Insekten und andere Wildtiere anstrengend. Insbesondere weil an heißen Tagen kleinere natürliche Wasserstellen zunehmend austrocknen. Viele Pfützen seien bereits verschwunden, so der Landesverband Bremen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU).
Naturfreunde können Wildtieren mit einer Tränke helfen. Dabei sollten sie ein flaches Gefäß mit einem kleinen Rand wählen. Denn dann können auch Insekten, etwa Schmetterlinge oder Bienen die Wasserstelle nutzen, ohne dass die Tränke für sie zur Todesfalle wird. Auch kleine Steine im Wasser sind hilfreich und dienen Insekten als Halt. Wer im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon eine Vogeltränke aufstellt, sollte aber auf Hygiene achten. Die Gefäße muss man täglich reinigen und dabei auch das Wasser wechseln, rät der NABU, denn unsaubere Tränken könnten Vögel sonst tödlich infizieren. Gerade im lauwarmen Wasser können sich demnach Keime schnell vermehren, etwa Salmonellen oder Trichomonaden. Nutzen die Tiere das Wasser zum Baden oder Trinken, könnten sie sich anstecken. Wichtig beim Reinigen:
Auf Chemie verzichten. Um ein Schälchen zu desinfizieren, reicht es demnach vollkommen, das Gefäß mit kochendem Wasser auszuspülen. Alternativ empfehlen die Naturschützer, abwechselnd zwei Wasserschalen zu verwenden. So kann eine Tränke immer für 24 Stunden draußen - am besten in der Sonne - trocknen. Das tötet Parasiten ab. dpa
Urteil
Der Wert eines Pferdes bei einer Verletzung
Macht es einen Unterschied, ob ein Tier viel oder wenig wert ist, wenn es um die Erstattung von Behandlungskosten geht? Nein, entschied das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil (AZ: 20 U 36/20) auf das das Rechtsportal „Anwaltauskunft.de“ hinweist.
In dem konkreten Fall war ein 24 Jahre altes Pferd, dessen Wert auf 300 Euro geschätzt wurde, von einem Hund verfolgt worden. Dabei stürzte es mehrfach. Es entstanden Behandlungskosten von mehr als 14.000 Euro. Der Pferdebesitzer verlangte den Ersatz der Kosten von der Hundehalterin.
Nachdem bereits das Landgericht Verden die Halterin des Hundes dazu verurteilt hatte, die Behandlungskosten zu tragen, bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung.
Auch wenn ein Tier wirtschaftlich nur wenig wert ist, müsse der Schädiger Behandlungskosten ersetzen. Selbst dann, wenn sie den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Dies folge aus der Verantwortung für Tiere als Mitgeschöpfe. dpa