Kaufinteressenten tun deswegen gut daran, für die Bewertung verschiedener Objekte dieselben Preisarten heranzuziehen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) erklärt, welche es gibt und was sie aussagen.
1. Verkehrswert oder Marktwert
Was der Verkehrswert ist, auch Marktwert genannt, regelt das Baugesetzbuch: Dieser beschreibt den objektiven Preis, zu dem ein Grundstück oder eine Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt am Markt veräußert werden kann. Dabei spielen die tatsächlichen Eigenschaften des Objekts und die Lage eine Rolle. Persönliche Interessen bleiben außen vor. In der Praxis wird der Verkehrswert regelmäßig anhand einer gründlichen Analyse durch Sachverständige ermittelt.
2. Angebotspreis
Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem ein Verkäufer seine Immobilie zum Kauf anbietet. Diesen Preis können Eigentümer anhand von Lage, Zustand und aktuellem Marktumfeld festlegen. Sie können ihn auch an den Verkehrswert anlehnen, sind in der Ausgestaltung aber grundsätzlich frei. Der IVD weist darauf hin, dass es sich beim Angebotspreis oft um eine Wunschvorstellung des Verkäufers handelt.
3. Abschlusspreis
Ist der Kaufvertrag unterschrieben, ist darin immer der Abschlusspreis - oder auch Verkaufspreis - zu finden. Das ist der Preis, auf den sich Käufer und Verkäufer für den Abschluss des Kaufgeschäfts geeinigt haben. Dieser Preis kann sowohl vom ursprünglichen Angebotspreis als auch vom Verkehrswert abweichen. Hier können etwa die finanziellen Verhältnisse beider Parteien und individuelle Wünsche bei den Vertragsmodalitäten noch Berücksichtigung finden. dpa