Vorwurf Unfallflucht - Was auf Sie zukommt

JUSTITIA Steuern - Recht - Finanzen

Vorwurf Unfallflucht - Was auf Sie zukommt

RA Anke Strobelt-Demirci, Fachanwältin für Verkehrsrecht. Foto: O. Wernert

26.09.2022

Sie verursachen beim Ausparken Kratzer an einem fremden Fahrzeug, der Besitzer ist nicht zu sehen. Wie verhalten Sie sich? Abwarten? Polizei rufen? Zettel an die Frontscheibe hängen?

Eine Unfallflucht ist schnell begangen und kann weitreichende Folgen haben.

Wer ein parkendes Auto beschädigt und wegfährt, ohne auf dessen Fahrer zu warten oder zumindest die Polizei zu rufen, begeht in der Regel eine Straftat, da er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Es drohen eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer einen Unfall verursacht hat, muss den Geschädigten umgehend benachrichtigen oder die Polizei informieren. Ist kein Handy zur Hand, muss der Verursacher mindestens eine halbe Stunde warten, ehe er zur Telefonzelle oder zur Polizei geht. Eine Visitenkarte zu hinterlassen reicht nicht aus.

Auch ist es ein verbreiteter Irrtum, dass man grundsätzlich 24 Stunden Zeit hat, um den Unfall nachträglich zu melden. Diese so genannte ,,tätige Reue" gilt nur bei kleinen Parkremplern und nur dann, wenn die Polizei noch nicht tätig wurde. Auch mit der Schadenregulierung ist es für den flüchtigen Sünder schlecht bestellt. Die Vollkaskoversicherung kann die Zahlung verweigern und die Haftpflichtversicherung holt sich Beträge von bis zu 5000 Euro vom Verursacher zurück. Braucht man die Hilfe durch einen Rechtsanwalt? Ja, auf jeden Fall, da ein Laie nicht alle Konsequenzen im Blick haben kann! Rechtsanwältin Strobelt-Demirci ist Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Bei Fragen zum Thema gern bei:

RA Anke Strobelt-Demirci
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Hauptstr. 7
Hennigsdorf
Tel.: (03302) 207661
www.rechtsanwältin-strobelt.de


Wenn das Ministerium Geld schicken will - Achtung!

Betrug erkennen

Im Namen von Banken und Behörden kursieren derzeit Mails und SMS mit einer vermeintlich guten Nachricht. Man muss nur seine Kontaktdaten verifizieren und schon wird die Energiekostenpauschale ausgezahlt. Hierbei handelt es sich um Betrug, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Der Link in den Nachrichten führt zu einer gefälschten Webseite. Hier sollen dann persönliche Daten eingegeben werden. Begründet wird dies mit einer Prüfung von Identität und Anspruch auf Auszahlung. Die Verbraucherzentrale NRW rät, keinesfalls auf den Link zu klicken und nicht zu antworten.

Lachen, löschen, nicht antworten Mails sollten in den Spam-Ordner verschoben und die SMS-Absender gesperrt werden. Wer bereits seine Daten eingegeben hat, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten.

Die Nachrichten werden bisher im Namen der Sparkasse, der Volksbanken und Raiffeisenbanken und dem Bundesministerium der Finanzen versandt. Andere Absender vermeintliche sind allerdings ebenfalls denkbar. dpa

MOZ.de Folgen