Gegen negative Schufa-Einträge

Justitia Recht&Steuern

Gegen negative Schufa-Einträge

Das wohl bekannteste Unternehmen für Bonitätsauskünfte: die Schufa. Franziska Gabbert/dpa-mag Foto:

31.07.2022

Fällt eine Bonitätsauskunft negativ aus, bedeutet das häufig: Der neue Handy- oder Kreditvertrag kommt nicht zustande. Doch was, wenn im Register falsche Einträge vermerkt sind?

Um das überhaupt zu bemerken, empfiehlt es sich für Verbraucherinnen und Verbraucher vor jedem wichtigen Vertragsschluss eine kostenlose Datenkopie - etwa bei der Schufa zu beantragen, sagt Birgit Vorberg von der Verbraucherzentrale NRW. Sind dort unbezahlte Rechnungen vermerkt, die inzwischen beglichen sind, oder sind die Einträge aufgrund einer Verwechslung falsch eingetragen worden, sollten Betroffene dagegen vorgehen. Dafür können sie entweder direkt auf das Unternehmen zugehen, das den falschen Eintrag zu verantworten hat, oder bei der Schufa anrufen, die dann ihrerseits Rücksprache mit dem Unternehmen hält. Handelt es sich tatsächlich um einen Fehler, wird der Eintrag korrigiert. In Streitfällen können Privatpersonen einen Ombudsmann oder Anwalt einschalten.

Übrigens: Negative Schufa-Einträge sollten auch automatisch wieder gelöscht werden. Nämlich genau drei Jahre nachdem zum Beispiel eine unbezahlte Rechnung bezahlt wurde. dpa

Weitere Artikel