Ist die Prügelstrafe mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar? Oder: Zu welchem Fest tragen Menschen in Deutschland bunte Kostüme und Masken? Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Einwanderer in der Regel acht Auflagen erfüllen - eine davon ist der sogenannte Einbürgerungstest.
Der Test basiert auf einem Fragenkatalog mit 310 Multiple-Choice-Fragen, zehn davon sind bundeslandspezifisch. Abgefragt werden laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland“.
Das BAMF informiert auf seiner Website www.bamf.de über die Prüfstellen der jeweiligen Bundesländer. Der Test gilt als bestanden, wenn der Prüfling von den ihm vorgelegten 33 Fragen aus dem gesamten Fragenkatalog 17 in 60 Minuten richtig beantwortet hat. Fällt ein Bewerber durch, kann der Test wiederholt werden.
Weitere Voraussetzung: ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung oder eine Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel für ausländische Akademiker). Unter Umständen reicht auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Einwanderer müssen außerdem in der Regel acht Jahren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Durch den erfolgreichen Integrationskurs kann diese Zeit auf sieben Jahre verkürzt werden. Bei einer besonderen Integrationsleistung reichen unter Umständen sechs Jahre Aufenthalt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Deutschkenntnisse besonders gut sind oder ein längeres ehrenamtliches Engagement nachgewiesen werden kann. Zusätzliche Bedingungen: eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichend Deutschkenntnisse (mindestens B1-Niveau), keine Verurteilung wegen einer Straftat und ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Einwanderer muss sich unter Umständen bereit erklären, seine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland.
Sind alle Auflagen erfüllt, gibt es noch eine Hürde: die finanzielle. Mindestens 25 Euro für den Einbürgerungstest und 255 Euro für die Urkunde müssen Bewerber zahlen. Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können weitere Kosten anfallen.
Bewerber die in Deutschland ihren Schulabschluss gemacht haben müssen den Einbürgerungstest nicht machen. Wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht in der Lage ist, ebenfalls nicht. dpa