Aus drei mach eins: Pflegeausbildung

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Aus drei mach eins: Pflegeausbildung

Ob jung oder alt: Azubis lernen die ganze Bandbreite ihres Berufes kennen

Foto: Photographee.eu/shutterstock.com

16.08.2021

Aus drei mach eins: Zum Ausbildungsjahr 2020 ersetzt die Ausbildung zum Pflegefachmann die bisherigen Ausbildungen zum Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Die neu gestaltete Pflegeausbildung spiegelt die veränderten beruflichen Anforderungen wieder: So ist beispielsweise in Altenheimen auch Krankenpflege gefragt, während man sich in Krankenhäusern und Arztpraxen vermehrt um ältere Menschen kümmert. Darüber hinaus soll die Ausbildungsreform die Branche attraktiver machen, denn Nachwuchs wird dringend gebraucht – die Bevölkerung wird immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt.Pflegefachleute• sind in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege tätig.• arbeiten u. a. in Krankenhäusern, Altenheimen, Arztpraxen, in der Hauskrankenpflege und bei ambulanten Pflegediensten.• helfen Alten, Kranken und Verletzten bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege und anderen alltäglichen Verrichtungen.• übernehmen therapeutische und einfache medizinische Aufgaben nach ärztlicher Vorgabe.• motivieren Pflegebedürftige zu Freizeitaktivitäten.• planen und dokumentieren Pflegemaßnahmen.• sind Ansprechpartner für Angehörige, Ärzte und Therapeuten.Die Aufgaben als Pflegefachmann / PflegefachfrauPflegefachleute betreuen Pflegebedürftige und unterstützen sie bei der Bewältigung ihres Alltags. Dazu gehört zunächst die pflegerische Betreuung im medizinischen Sinne: Pflegefachmänner wechseln Verbände, verabreichen Medikamente, helfen bei der Nahrungsaufnahme und der Körperhygiene. Außerdem wirken sie darauf hin, dass die Gepflegten ihren Tagesablauf strukturieren und mit sinnvoller Beschäftigung füllen.Vor verwaltenden und organisatorischen Aufgaben schrecken Pflegefachleute nicht zurück: Sie koordinieren die nötigen Betreuungsmaßnahmen und behalten stets den Überblick über den Gesundheitszustand der Gepflegten. Das macht sie zu einer wichtigen Anlaufstelle für Ärzte, Therapeuten und Angehörige. Die Besonderheiten des deutschen Sozialsystems sind einem Pflegefachmann ebenso vertraut wie die speziellen Bedürfnisse von chronisch Kranken, Kleinkindern und Dementen.Ausbildung und AnforderungenSoziale Kompetenzen wie Kontaktfreude, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsstärke gehören zur beruflichen Grundausstattung von Pflegefachmännern und Pflegefachfrauen. Zudem sollten sie körperlich und geistig belastungsfähig sein und auch unter Stress einen kühlen Kopf bewahren. Erwünscht sind außerdem Kenntnisse in Biologie, Chemie und Mathematik – Zahlensicherheit braucht man zum Dosieren von Medikamenten ebenso wie zum Abrechnen von Pflegeleistungen.Die Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau ist bundesweit einheitlich geregelt. Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt an einer Pflegeschule, der praktische Teil in Pflegeeinrichtungen. Als Azubi lernt man alle beruflichen Facetten kennen – in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Einer dieser drei Bereiche lässt sich als Schwerpunkt wählen („Vertiefungseinsatz“). Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit förderlichem Berufsabschluss (etwa in der Pflegeassistenz).Die Ausbildung wird in jedem Fall vergütet. Einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für angehende Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen gibt es nicht. (ausbildungspark.com)  

Was sind Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte?

Im Pflegeberufegesetz werden erstmals Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte definiert. Das sind Aufgaben, die nur durch Pflegefachkräfte – Pflegefachfrauen und –fachmänner, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger durchgeführt werden dürfen.

Vorbehaltsaufgaben sind:
• die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs,
• die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
• die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.

Die Durchführung pflegerischer Maßnahmen ist keine Vorbehaltsaufgabe. In den Vorbehaltsaufgaben spiegelt sich der Pflegeprozess wider als berufsspezifische Arbeitsmethode der systematischen Strukturierung und Gestaltung der Pflegearrangements. Die Definition von Vorbehaltsaufgaben bedeutet eine wesentliche Aufwertung des Pflegeberufs.

Die charakteristischen Kernaufgaben der beruflichen Pflege dürfen nur durch zielgerichtet ausgebildetes Pflegepersonal wahrgenommen werden, das aufgrund seiner Ausbildung über die notwendigen Kompetenzen verfügt. Arbeitgeber dürfen Beschäftigten, die keine Pflegefachkräfte sind, Vorbehaltsaufgaben weder übertragen noch deren Durchführung durch diese Personen dulden. Die Regelung für die Vorbehaltstätigkeiten gilt sowohl für alle künftigen Pflegefachkräfte nach dem Pflegeberufegesetz als auch für alle Pflegefachkräfte, die ihre Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz und dem Altenpflegegesetz absolvieren oder bereits absolviert haben. (pflegeberufe.net)
  

Direkt am Menschen: Pflegehilfskraft

Der kürzeste Weg in einen Pflegeberuf ist die Ausbildung zur Pflegehilfskraft. Diese dauert je nach Bundesland ein bis zwei Jahre. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. „Als Pflegehilfskraft arbeitet man direkt mit dem Menschen zusammen“, erklärt Alexander Daniel, Pflegepädagoge und Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Pflegebildung im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

„Man unterstützt die Pflegefachkräfte bei Aufgaben wie dem Anreichen von Nahrung, der Positionierung oder der Körperpflege von Pflegebedürftigen.“

Durch diese Entlastung gewinnen die Pflegefachkräfte Zeit, zum Beispiel um die Pflegesituation auszuwerten und zu verbessern. (dpa/ms)

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