Sanierungspflichten beim Hauskauf einplanen

Jetzt planen - im Frühjahr bauen - Eisenhüttenstadt/Beeskow

Sanierungspflichten beim Hauskauf einplanen

Die Finanzierung für eine Altbau-Modernisierung sollte realistisch eingeschätzt werden

Eigentümer eines Altbaus müssen Heizungs- und Wasserrohre, die sich in unbeheizten Räumen befinden, dämmen lassen. Foto: Kai Remmers/dpa-mag

15.02.2022

Innerhalb von zwei Jahren müssen Käuferinen und Käufer eines Altbaus bestimmten Pflichten zur energetischen Nachrüstung nachkommen. So lange haben sie Zeit, um drei aktuelle Vorgaben umzusetzen. Darauf macht Zukunft Altbau aufmerksam, eine vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Initiative. Um diese drei Pflichten geht es konkret So müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses Armaturen sowie Leitungen für die Heizung und Warmwasser dämmen, wenn sich diese in unbeheizten Räumen befinden. Je nach Dicke der Leitung muss die Dämmung zwischen zwei und zehn Zentimetern sein. Zudem müssen sie die oberste Geschossdecke, die meist geheizte und ungeheizte Räume trennt, mit einer Dämmschicht versehen. Das gilt jedenfalls, wenn dort bislang eine Dämmung fehlt.

Alternativ können Eigentümerinnen und Eigentümer laut Initiative auch die Dachschräge dämmen lassen. Außerdem müssen sie grundsätzlich Heizungen austauschen, die älter als 30 Jahre sind - das gilt für Konstanttemperaturkessel. Das Alter finden sie auf dem Typenschild, im Protokoll des Schornsteinfegers oder in den Bauunterlagen.

Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen zwar weiterlaufen, oft lohnt sich aber ein Austausch wegen der Einsparmöglichkeiten und den staatlichen Förderungen, die es für die Umrüstung gibt.

Die Finanzierung realistisch planen

Meist sind Häuser von diesen Pflichten betroffen, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden. Denn so alte Immobilien entsprechen häufig weder dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch der bisherigen Energieeinsparverordnung EnEV, so die Initative Zukunft Altbau.

Wer eine alte Immobilie kauft, sollte bei der Finanzierung also genügend Budget für energetische Nachrüstungen einplanen, raten die Experten.

Immerhin: Viele energetische Sanierungsmaßnahmen werden gefördert. (dpa)