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Jetzt planen - im Frühjahr bauen - Eisenhüttenstadt/Beeskow
Kaufentscheidung fällt erst bei Beurkundung
Immobilienrecht
Immobilien-Kaufverträge müssen in der Regel von einem Notar beurkundet werden. Der Beurkundungstermin ist juristisch gesehen auch der Zeitpunkt, an dem erst die Kaufentscheidung fällt. Ob ein Käufer vorher sein Interesse in irgendeiner Form schon einmal bekundet hat, ist bis dahin irrelevant.Wichtig ist dieser Punkt, wenn es nach einem Immobilienkauf zu einem Streit kommt, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, über das die Zeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 22, 2021) berichtet.Laut BGH müssen in einem solchen Fall alle Informationen, die den beteiligten Parteien bis zum Beurkundungstermin zur Verfügung standen, einbezogen werden (Az.: V ZR 119/20). Denn alle diese Informationen können eine Kaufentscheidung noch beeinflussen.Im verhandelten Fall ging es um die Frage, welchen Einfluss eine Visualisierung von Umbauplänen auf die Kaufentscheidung der Klägerin hatten. Die Pläne waren vom Bauamt allerdings abgelehnt worden. Und wie der BGH entschied, hatte die Klägerin ihre Kaufentscheidung nicht bereits mit dem Abschicken einer entsprechenden E-Mail an den Makler getroffen, sondern erst im Beurkundungstermin. Schließlich könne ein Käufer bei dem Notartermin auch noch Abstand von dem Vertrag nehmen. (Text: dpa/Ehlers)