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In guten Händen - Pflegeratgeber

Neues Pflegebudget

Reform Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege werden seit 1. Juli zusammengefasst in einem Entlastungsetat.

Die Pflege zuhause wird weiter vereinfacht.    Foto: Kawee-stock.adobe.com

14.07.2025

Pflegende Angehörige leisten einen entscheidenden Beitrag für die Versorgung in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig benötigen sie selbst Entlastung, Zeit zur Erholung und verlässliche Strukturen. Die bisherige Trennung der Pflegeleistungen führte häufig dazu, dass notwendige Hilfe nicht in Anspruch genommen wurde, sei es aus Unkenntnis, bürokratischen Hürden oder fehlender Flexibilität. Das Entlastungsbudget schafft hier Abhilfe: Es bündelt Leistungen, vereinfacht Abläufe und erlaubt eine individuellere Planung.

Was bringt die Reform ab Juli 2025 konkret?
• Einheitlicher Leistungsrahmen
Ab dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses kann flexibel für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege genutzt werden - je nach individuellem Bedarf.
• Sofortiger Zugang
Die bisherige Wartezeit von sechs Monaten häuslicher Pflege zur Nutzung der Verhinderungspflege entfällt vollständig. Damit erhalten auch neu anerkannte Pflegebedürftige sofort Zugang zur Unterstützung.
• Erweiterte Zeitkontingente
Beide Leistungsarten können jeweils für bis zu acht Wochen pro Jahr genutzt werden - ohne zusätzliche Bedingungen oder Einschränkungen.

Unternehmen aus der Region

• Weniger Bürokratie
Das Budget wird aus einem gemeinsamen Topf verwaltet. Aufwändige Umwidmungen oder separate Anträge entfallen. Dies erleichtert die Organisation und fördert eine bedarfsgerechte Nutzung.

Darüber hinaus lassen sich ergänzende Unterstützungsangebote, etwa Haushaltshilfen während eines Krankenhausaufenthalts der Pflegeperson oder Betreuungsdienste zur zeitlichen Überbrückung, deutlich einfacher mit der Ersatzpflege kombinieren.

Warum wurde das System neu gestaltet?
Studien zeigen, dass bislang ein erheblicher Teil der zustehenden Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege nicht abgerufen wurde. Dies lag oftmals an der Komplexität des bestehenden Systems, das viele Betroffene überforderte und von einer Antragstellung abhielt. Durch die Einführung des Entlastungsbudgets soll genau hier angesetzt werden, um die tatsächliche Nutzung der Leistungen zu steigern. 



pm