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Neues Pflegebudget

Reform Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege werden zusammengefasst in einem Entlastungsetat.

Die Pflege zuhause wird weiter vereinfacht.    Foto: Kawee-stock.adobe.com

14.07.2025

Pflegende Angehörige leisten einen entscheidenden Beitrag für die Versorgung in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig benötigen sie selbst Entlastung, Zeit zur Erholung und verlässliche Strukturen. Die bisherige Trennung der Pflegeleistungen führte häufig dazu, dass notwendige Hilfe nicht in Anspruch genommen wurde, sei es aus Unkenntnis, bürokratischen Hürden oder fehlender Flexibilität. Das Entlastungsbudget schafft hier Abhilfe: Es bündelt Leistungen, vereinfacht Abläufe und erlaubt eine individuellere Planung.

Was bringt die Reform ab Juli 2025 konkret?
• Einheitlicher Leistungsrahmen
Ab dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses kann flexibel für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege genutzt werden - je nach individuellem Bedarf.
• Sofortiger Zugang
Die bisherige Wartezeit von sechs Monaten häuslicher Pflege zur Nutzung der Verhinderungspflege entfällt vollständig. Damit erhalten auch neu anerkannte Pflegebedürftige sofort Zugang zur Unterstützung.
• Erweiterte Zeitkontingente
Beide Leistungsarten können jeweils für bis zu acht Wochen pro Jahr genutzt werden - ohne zusätzliche Bedingungen oder Einschränkungen.

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• Weniger Bürokratie
Das Budget wird aus einem gemeinsamen Topf verwaltet. Aufwändige Umwidmungen oder separate Anträge entfallen. Dies erleichtert die Organisation und fördert eine bedarfsgerechte Nutzung.

Warum wurde das System neu gestaltet?
So lassen sich auch ergänzende Unterstützungsangebote, etwa Haushaltshilfen während eines Krankenhausaufenthalts der Pflegeperson oder Betreuungsdienste zur zeitlichen Überbrückung, deutlich einfacher mit der Ersatzpflege kombinieren und in Anspruch nehmen. Doch warum die Neu-Gestaltung? 

Die Studien zeigen, dass bislang ein erheblicher Teil der zustehenden Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege nicht abgerufen wurde. Dies lag oftmals an der Komplexität des bestehenden Systems, das viele Betroffene überforderte und von einer Antragstellung abhielt. Durch die Einführung des Entlastungsbudgets soll genau hier angesetzt werden, um die tatsächliche Nutzung der Leistungen zu steigern.

Zugleich soll das neue System pflegende Angehörige gezielt entlasten. Pflegeverläufe sind sehr unterschiedlich, oft mit akuten und unvorhersehbaren Herausforderungen verbunden. Ein flexibel einsetzbares Budget eröffnet die Möglichkeit, kurzfristig auf Krankheit oder Abwesenheit zu reagieren und gleichzeitig auch längerfristige Erholungsphasen gezielt zu planen.
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde am 26. Mai 2023 verabschiedet und tritt mit seinen wesentlichen Neuerungen im Juli 2025 in Kraft. Als groß angekündigte Pflegereform unter dem damaligen Gesundheitsminister blieb es weit hinter den Erwartungen und Vorabankündigungen zurück.



pm

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