In die WG statt ins Heim: Pflegebedürftige, die sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft entscheiden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag.
Pflege-WGs gelten als sogenannte ambulant betreute Wohngruppen. Und die werden von der Pflegeversicherung besonders gefördert, wie das Bundesgesundheitsministerium online schreibt.
Es sind 224 Euro im Monat
Der Wohngruppenzuschlag beträgt derzeit 224 Euro im Monat. Ob die Person, die ihn beantragt, Pflegegrad 1 oder 5 hat, macht für die Höhe keinen Unterschied. Es muss aber ein Pflegegrad vorliegen. Das Geld ist zweckgebunden: Es dient der Bezahlung der sogenannten Präsenzkraft, die von den Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflege-WG beauftragt wird. Diese Person ist nicht für die Pflege zuständig, sondern unterstützt die WG bei der Führung des Haushalts und bei organisatorischen Aufgaben. Außerdem muss die Pflege-WG bestimmte Merkmale aufweisen: Der oder die Pflegebedürftige muss mit mindestens zwei bis elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben. Es darf sich nicht um eine stationäre Versorgung, also nicht um ein Pflegeheim handeln.
dpa