In die WG statt ins Heim: Pflegebedürftige, die sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft entscheiden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Pflege-WGs gelten nämlich als sogenannte ambulant betreute Wohngruppen. Und die werden von der Pflegeversicherung besonders gefördert, wie das Bundesgesundheitsministerium online schreibt. Schließlich zahlt diese Wohnform darauf ein, dass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig wohnen können.
224 Euro im Monat
Seit 2025 beträgt der Wohngruppenzuschlag 224 Euro im Monat. Ob die Person, die ihn beantragt, Pflegegrad 1 oder 5 hat, macht für die Höhe keinen Unterschied. Es muss aber ein Pflegegrad vorliegen. Das Geld ist zweckgebunden: Es dient der Bezahlung der sogenannten Präsenzkraft, die von den Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflege-WG beauftragt wird. Diese Person ist nicht für die Pflege zuständig, sondern unterstützt die WG bei der Führung des Haushalts und bei organisatorischen Aufgaben.
Voraussetzungen an die Pflege-WG
Die Pflege-WG muss bestimmte Merkmale aufweisen. Unter anderem muss der oder die Pflegebedürftige mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben. Mindestens zwei davon müssen ebenfalls pflegebedürftig sein. Und den Wohngruppenzuschlag gibt es nur, wenn die Wohngemeinschaft eine sogenannte Präsenzkraft beauftragt. Außerdem darf es sich nicht um eine stationäre Versorgung handeln.           dpa