Die Verordnung einer geriatrischen Reha für Krankenversicherte ab 70 Jahren soll einfacher werden. Demnach sollen die Krankenkassen hier zukünftig nicht mehr prüfen, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen.Damit die Verordnung ohne Prüfung möglich ist, müssten Ärztinnen und Ärzte in ihr eine „geriatrietypische Diagnose“ stellen und diese mit bestimmten Funktionstests prüfen - das muss dokumentiert sein.Beim Sozialverband VdK begrüßt man die Änderungen. Man fordere seit Jahren, dass Ärzte geriatrische Reha direkt verordnen dürfen, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Mehr Kranke bekommen dadurch nun schneller das, was medizinisch notwendig für sie ist.“Auch bei einer Anschlussreha nach einem Krankenhausaufenthalt soll laut dem Beschluss bei bestimmten Krankheitsbildern die Prüfung durch die Kassen künftig entfallen können. Die neuen Regelungen werden noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft. Sie treten nach Angaben des G-BA frühestens ab 1. Juli 2022 in Kraft. (dpa)
kurz und knapp: Was noch neu ist
In einigen Bereichen der Pflege gibt es seit dem 1. Januar 2022 mehr Geld. Fünf Prozent mehr gibt es zum Beispiel bei der Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2). Die Leistung ist gedacht für Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder häuslicher Versorgung durch einen Pflegedienst. Auch für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben. Er liegt dann bei 1.774 Euro.
Neu: Pflegebedürftige Menschen im Krankenhaus haben ab 2022 einen Anspruch auf Übergangspflege in der Klinik, wenn die Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann. Das gilt für maximal zehn Tage. (verbraucherzentrale-bremen)
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