Erbrecht: Ein Ferienhaus in Schweden

Ihr Recht ist unser Ziel - Havelland

Erbrecht: Ein Ferienhaus in Schweden

Wenn Auslandsimmobilien auf deutsches Recht treffen

02.02.2022

Zinsen gibt es bei der Bank schon lange keine mehr. Da liegt es nah, in der Ferne ein Ferienhaus zu kaufen. Solange Sie leben und Ihr Leben im Inland oder vielleicht im Ruhestand im Ausland genießen, ist alles unproblematisch. Stirbt aber der Eigentümer, stellt sich die Frage, nach welchem Erbrecht der Todesfall abzuwickeln ist. Im Testament kann man das Recht eines Landes wählen. Fehlt die Rechtswahl, kommt es verkürzt gesagt auf den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts an. Haben Ehegatten kein Testament mit konkreten Erbeinsetzungen, sorgt eine deutsche Besonderheit für Unklarheit. Fehlt ein Ehevertrag, wird der Erbteil des Ehegatten über eine familienrechtliche Vorschrift erhöht: Der Ehegatte erbt ein weiteres Viertel des Nachlasses als Ausgleich des Zugewinns neben dem Viertel, den er bereits mindestens nach Erbrecht bekommt.Erst der Europäische Gerichtshof hat geklärt, dass diese Regelung auch für das in Schweden gelegene Ferienhaus gilt (Rechtssache C-556/16 – Mahnkopf) und die Vorschrift aus dem Familienrecht in das Erbrecht verschoben. Im konkreten Fall haben die Europäischen Richter verhindert, dass das Ferienhaus in Schweden eine andere Eigentümerstruktur bekommt als der Nachlass in Deutschland.Vielen dieser Schwierigkeiten geht man mit konkreten Rechtswahlen bei Auslandsbezügen aus dem Weg. Vor allem im Testament ist dies wichtig. Doch auch ein Ehevertrag, der hierzu (oder auch nur hierzu) Regelungen enthält, schafft Klarheit. Gerade wenn ein Ehegatte keine deutsche Staatsangehörigkeit hat und ein Leben im Ausland geplant ist, wird deutsches Eherecht schnell verlassen.Agnes D. Wendelmuth Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Deutsche Topanwältin laut FOCUS-Listen 2013, 2016 bis 2021 Alle Artikel unter „Aktuelles“ bei www.wendelmuth.net

Wenn Auslandsimmobilien auf deutsches Recht treffen

Auf diese Risiken sollten Anleger schauen

Das Jahr 2021 hat uns einige Veränderungen beschert. Eines allerdings hat sich in diesem Jahr hartnäckig gehalten: die CoronaPandemie. Für Anleger war das Jahr am Ende trotz allem fast ein Selbstläufer, zumindest an den Börsen.

„2021 ist überraschend gut gelaufen“, sagt Jürgen Kurz von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Allein der Dax legte innerhalb eines Jahres rund 16 Prozent zu, der US-Index S&P 500 sogar um rund 25 Prozent (Stand 22.12.). Und viele Bundesbürger haben sich von dieser positiven Stimmung an den Börsen anstecken lassen. Bis Ende September stieg die Zahl der Depots auf rund 27 Millionen, ein Plus von 9,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das zeigt eine Auswertung des digitalen Vermögensverwalters Whitebox. „Die Zahlen zeigen: Von einem Ende des Aktienbooms kann keine Rede sein“, sagt WhiteboxCEO Salome Preiswerk. „Insgesamt deutet viel darauf hin, dass sich die Aktienkultur in Deutschland auch über die Covid-19-Pandemie hinaus nachhaltig positiv entwickelt.“

Allerdings liegt genau darin auch eine Gefahr: „Die Anleger, die jetzt erst angefangen haben, sich mit Aktien zu beschäftigen, kennen ja nur steigende Kurse“, sagt Jürgen Kurz. Dass sich die Börsen auch mal eine Zeit lang seitwärts oder sogar nach unten entwickeln können, haben viele Neueinsteiger tatsächlich noch nicht selbst erlebt. „Ich bin gespannt, wie sie reagieren, wenn es mal nicht so gut läuft“, sagt Kurz.

Risiken, die sich 2022 negativ auf die Kurse auswirken können, gibt es genug. Neben der CoronaPandemie schwelt der Konflikt zwischen den USA und China weiter, die Krise in der Ukraine ist nicht geklärt, der chinesische Immobilienkonzern Evergrande steckt noch immer tief in den Schulden und ob die hohe Inflationsrate wirklich nur vorübergehend ist, ist selbst unter Experten umstritten. „Eine wilde Mischung“, stellt Jürgen Kurz nüchtern fest.

Sollte es 2022 an den Kapitalmärkten tatsächlich mehr Schwankungen geben, wird sich zeigen, ob Anleger ihre Hausaufgaben gemacht haben. Denn die Grundregeln für die Aktienanlage lauten: Risiken verteilen, besonnen bleiben und Zeit mitbringen.

„Langfristig bringen Aktien ungefähr vier Prozent mehr Rendite als andere Anlagen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zweistellige Zuwachsraten an den Börsen sind also eher die Ausnahme statt die Regel. „Mit Crashs muss man immer rechnen“, so Nauhauser. Wer auf Einzeltitel setzt, riskiert in solchen Phasen hohe Kursverluste. Bei breit streuenden ETF ist dieses Risiko besser verteilt. „Es ist wichtig, dass Anleger nicht versuchen, blind steigenden Kursen hinterherzulaufen“, sagt auch Christopher Lindken, Geschäftsführer der GAP Vermögensverwaltung. „Wir empfehlen, die Anlage in Aktien als eine langfristige Beteiligung an den Gesellschaften zu verstehen.“ (dpa)

Erbrecht: Voraussetzungen der Erbausschlagung

Der Erbe hat das Recht, die ihm angefallene Erbschaft auszuschlagen, es sei denn, er hat die Erbschaft bereits vorher wirksam angenommen (§ 1943 BGB) oder die Ausschlagungsfrist (§ 1944 Abs. 1 BGB) ist abgelaufen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Erbe weiß, dass ihm die Erbschaft als gesetzlichem oder testamentarischem Erben angefallen ist. Bei einem durch Testament oder Erbvertrag berufenen Erben beginnt die Ausschlagungsfrist nicht vor Verkündung einer Verfügung hierzu durch das Nachlassgericht. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hielt sich der Erbe bei Fristbeginn selbst im Ausland auf, verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf 6 Monate. Die Ausschlagung der Erbschaft muss (anders als deren Annahme) entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder vor einem Notar in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen (§ 1945 BGB). Soll ein Rechtsanwalt die Ausschlagung für einen Erben erklären, bedarf es hierzu einer öffentlich beglaubigten Vollmacht.

Rechtsanwalt Thomas Brehmel, Sozius der Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei Mauersberger & Kollegen
Bahnhofstraße 52, 14612 Falkensee
Tel. 03322-24 26 87

(www.rechtsanwalt-mauersberger.de)