Ehescheidung: Was Beamte beachten sollten

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Ehescheidung: Was Beamte beachten sollten

Besonderheiten bei Pensionen, Bezügen und der Krankenkasse

Das Familienrecht unterscheidet nicht zwischen verbeamteten und sonstigen Ehepartnern. Dennoch gibt es ein paar Besonderheiten, die Sie berücksichtigen sollten.

13.03.2023

Getrenntleben, auch für längere Zeit, lässt den Familienzuschlag unberührt. Nach der Scheidung fällt er weg. Eine Ausnahme besteht, wenn der Beamte verpflichtet ist, nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Freiwillige Zahlungen reichen nicht.

Solange die Ehe besteht, besteht die Beihilfeberechtigung für Krankheitskosten. Dies führt zu günstigen Beiträgen in der privaten Krankenkasse, wenn der Ehegatte dort mitversichert ist. Es bedeutet gleichzeitig erheblichen finanziellen Belastungen nach der Scheidung: Nach der Ehe muss sich der geschiedene Ehegatte zu 100 % selbst privat versichern. Ab 55 Jahre wird es schwierig, in die gesetzliche Kasse zu wechseln. Bereits während der Trennung kann die Beihilfeberechtigung enden, wenn ein Ehegatte hohen Trennungsunterhalt zahlt. Entscheidet er sich bei der Steuererklärung für das Realsplitting, führt dies zu steuerpflichtigen Einnahmen auf der anderen Seite. Überschreiten diese gewisse Grenzen (Größenordnung 20.000 €), fällt die Beihilfeberechtigung weg.

Bei der Beamtenpension stellen sich die Ehepartner von Bundesbeamten besser: Sie erhalten einen eigenen Pensionsanspruch beim Bund. Alle anderen bekommen nur Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Lassen sich Beamte scheiden, empfehlen wir, den Versorgungsausgleich so zu gestalten, dass möglichst viel Pension verbleibt. Der andere Ehegatte stellt sich dadurch nicht schlechter.

Übrigens: Während eigene Rentenzahlungen z.B. aus der gesetzlichen Rente auf die Beamtenpension angerechnet werden, ist dies bei Rentenzahlungen, die auf übertragenen Rechten beruhen, nicht der Fall. Diese gibt es zusätzlich.

Dr. Christoph Schäfer, MBA
Fachanwalt für Familienrecht
bei Fachkanzlei Wendelmuth
Rechtsanwälte

Top Kanzlei 2021 und 2022 im
Familienrecht It. Magazin Stern

Alle Artikel unter ,,Aktuelles"
bei www.wendelmuth.net


Fahrrad statt Gehaltserhöhung

Extras Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die oft steuer- und sozialabgabenfrei für den Arbeitnehmer sind, können sich unter Umständen mehr lohnen als eine Erhöhung des Brutto-Gehalts.

Gerade in Zeiten der Inflation bemerken Beschäftigte oft, dass sie mit ihrem Gehalt nicht mehr so weit kommen wie gewohnt oder gewünscht. Für manche Arbeitnehmer heißt das auch: Zeit für Gehaltsverhandlungen. Doch dabei muss man nicht nur an ein höheres Bruttogehalt denken. Eine weitere Möglichkeit sind Extras. Sie können unter Umständen leichter ausgehandelt werden und teilweise sogar mehr einbringen. Denn eine Reihe sind steuer- und sozialabgabenfrei.

Der Klassiker unter den steuerfreien Extras ist das Jobticket, so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland. ,,Dafür braucht der Arbeitgeber nur einen Nachweis des Arbeitnehmers über das bestehende Abo." Arbeitnehmer müssen allerdings beachten, dass die gesponserten Ticketkosten später die abziehbaren Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung mindern. ,,Eine weitere Möglichkeit sind Fahrräder. Anschaffung und Leasing müssen dabei über den Arbeitgeber laufen", so die Expertin vom Bund der Steuerzahler. Extras schließen sich gegenseitig nicht aus.

,,Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer monatlich 50 Euro in Gutscheinen gewähren", so Karbe-Geßler. Vom Gutschein fürs Lebensmittelgeschäft über Friseur- und Massagegutscheine bis zum Gutschein für die Autowerkstatt ist alles möglich. Allerdings gilt: „Bei den Dienstleistungen sollte es sich um ein klassisches Filialgeschäft handeln, denn bei Online-Shops wird es kompliziert", so die Expertin.

Gutscheine und Geldkarten sind steuerfrei, wenn ihr Einsatz auf bestimmte Geschäfte und Akzeptanzstellen begrenzt ist oder mit ihnen nur aus einer festgelegten Produktpalette ausgewählt werden kann. Bei sogenannten Open-Loop-Karten, also Geldkarten, die überall eingesetzt werden können, fällt die Begünstigung seit 2022 weg.

Auch für Sprach- oder Computerkurse, die nicht unmittelbar dem Job zugutekommen, können Unternehmen ihren Angestellten steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse gewähren.

Außerdem können krankenkassenzertifizierte Gesundheitsleistungen vom Arbeitgeber mitgetragen werden. Nimmt man an einem Kurs teil und erhält danach eine Teilnahmebestätigung, kann der Arbeitgeber diese Kosten als Extra übernehmen - bis zu 600 Euro im Jahr pro Mitarbeiter, sagt Karbe-Geßler.

Ein weiteres steuerfreies Extra, das sich für Eltern besonders lohnen kann: der Kinderbetreuungszuschuss für noch nicht schulpflichtigen Nachwuchs. Für den Zuschuss, der die Kosten für Tagesmutter, Kita oder Kindergarten anteilig oder sogar ganz abdecken kann, gibt es keine Obergrenze. Er kann für Arbeitnehmer deshalb eine größere Entlastung bedeuten als eine Gehaltserhöhung.

Seit 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten durch die Inflationsausgleichsprämie eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung von bis zu 3000 Euro zukommen lassen. Die Regelung gilt bis Ende 2024.

Alle Extras müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Und sie sind eine freiwillige Leistung des Unternehmens, es besteht keine Pflicht sie zu gewähren. Wie also überzeugt man seine Vorgesetzten?

,,Bei Extras fallen für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Lohnnebenkosten an", sagt Gehaltscoachin und Verhandlungsexpertin Claudia Kimich. Das dürfte für viele Arbeitgeber ein wichtiges Argument sein.

Aber man kann auch die praktischen Vorteile betonen. ,,Wenn ich zum Beispiel für die Kinderbetreuung Geld kriege, kann ich mich besser auf die Arbeit konzentrieren, und wenn ich ein steuerfreies Fahrrad durch den Arbeitgeber bekomme, bin ich fitter", so die Verhandlungsexpertin. ,,Beides bringt dem Arbeitgeber etwas."

Auch für Gesundheitskurse oder eine Weiterbildung wie beispielsweise einen Sprachkurs oder die Fitnessstudio-Mitgliedschaft lassen sich überzeugende Argumente finden, so Kimich.

Wenn es in die Verhandlungen geht, rät sie allerdings zu einer klaren Reihenfolge: „Ich verhandle immer erst mal mein Gehalt." Erst dann sollten Extras zur Sprache kommen. Schließlich sei das Gehalt für die Gesamtkarriere und die leistungsgerechte Bezahlung wichtiger.

Trotzdem mache Rechnen Sinn, so die Verhandlungsexpertin. Etwa wenn bei einer Gehaltserhöhung nach Abzug der Steuern kaum etwas übrig bleibt oder Steuergrenzen überschritten werden, die die Gehaltserhöhung zunichtemachen. Dann können sich steuerfreie Extras lohnen.

Eines sollte man laut Stiftung Warentest aber beachten: Anders als bei einer herkömmlichen Bruttolohnerhöhung zahlt man nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse ein, wenn man steuerfreie Extras bekommt. Hier wird letztendlich der Nettolohn aufpoliert. dpa

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