Ruheständler ermitteln Steuerbelastung

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Ruheständler ermitteln Steuerbelastung

02.10.2022
Fürs Erste hilft ein Rechner der Stiftung Warentest. Foto: Christin Klose

In diesem Jahr müssen Ruheständler etwas mehr Steuern zahlen als im Vorjahr. Der Grund liegt in den gestiegenen Renten. Besonders neue müssten Rentenjahrgänge mit mehr Steuerzahlungen rechnen als frühere, weil für jeden neuen Jahrgang weniger von der Rente steuerfrei bleibe, schreibt die Zeitschrift ,,Finanztest" in ihrer Augabe vom August 2022. Wie hoch die Steuerbelastung für Ruheständler in etwa ausfällt, können Rentnerinnen und Rentner mit einem Steuerrechner der Stiftung Warentest ermitteln. Dieser steht Interessierten kostenfrei auf der Webseite der Warentester zur Verfügung.

Mit etwas Fachkunde oder der Hilfe eines Lohnsteuerbüros können Betroffene ihre Steuerlast senken. Wichtig dafür ist, die jeweiligen Belege für steuersenkende Ausgaben über das Jahr zu sammeln.

Im Regelfall müssen sie nicht mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Behörde kann die Nachweise bei Unklarheiten aber einfordern. dpa


Brauche ich nach der Trennung eine anwaltliche Beratung oder Vertretung oder kann ich diese Kosten sparen?

In Zeiten bestehender Inflation und kaum kalkulierbarer und finanzierbarer Energiekosten versucht man verständlicherweise, überall zu sparen.

Kann und sollte man im Rahmen einer Trennung auf anwaltliche Beratung und/oder Vertretung verzichten, um insofern keine Kosten zu haben? Diese Frage kann man einfach beantworten: Es ist nicht ratsam, den Anwalt/die Anwältin deshalb nicht aufzusuchen, um sich die Gebühren zu sparen.

Eine Trennung, egal ob einer nichtehelichen oder ehelichen Lebensgemeinschaft ist mit einer Vielzahl von klärungsbedürftigen Fragen verbunden. Welche vielfältigen Folgen eine Trennung hat, vermag ein juristischer Laie kaum einschätzen zu können.

Unabhängig davon, gelingt es den Wenigsten, sich nach einer Trennung einvernehmlich über die Folgesachen zu verständigen. Sofern dies absehbar ist, sollte man schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um keine Ansprüche zu verschenken.

Viele Trennungsfolgen sind auch eng miteinander verquickt, so dass eine Einzelregelung wenig Sinn macht oder nachteilig für einen Partner sein kann.

Die Komplexität der Trennungsfolgen und deren Verbundenheit miteinander kann nur ein Anwalt/eine Anwältin aufzeigen und klären.

Viele Ansprüche können auch erst ab deren Geltendmachung beim Gegner durchgesetzt werden. Bereits aus diesem Grund ist es ratsam, sich zeitnah nach der Trennung wenigstens anwaltlich beraten zu lassen. Ob dann eine weitere Vertretung erforderlich und sinnvoll ist, muss abgewogen werden.

Auch wenn durch die Beratung und/oder Vertretung Kosten entstehen, sind diese geringer als die finanziellen Schäden, die ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung entstehen können.

Um das Kostenrisiko gering zu halten, kann man sich bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung nach dem Deckungsschutz erkundigen. Sollte die Versicherung wie in den meisten Fällen - außer den Beratungskosten keine Gebühren übernehmen, bleibt die Möglichkeit, Beratungshilfe und/ oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Die Beratungshilfe sollte möglichst vor dem Termin in der Kanzlei beim Amtsgericht des Wohnortes des Hilfesuchenden beantragt werden.

Die Verfahrenskostenhilfe beantragt der Anwalt/die Anwältin im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.

Kommen beide vorgenannten staatlichen Hilfen nicht in Betracht, muss der Ratsuchende die Kosten selbst tragen. Die Höhe der Kosten kann beim Anwalt/Anwältin erfragt werden.

FAZIT: Es ist auf jeden Fall dringend anzuraten, sich im Zusammenhang mit einer Trennung zeitnah fachanwaltlichen Rat einzuholen und/ oder sich fachanwaltlich vertreten zu lassen.

Doreen Hanke
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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