Erbrecht: Was tun, wenn der zukünftige Erbe Hartz IV bekommt?

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Erbrecht: Was tun, wenn der zukünftige Erbe Hartz IV bekommt?

Rechtzeitige Planung hält das Geld in der Familie und verhindert Strafen

17.01.2022

Eine Erbschaft kann den Weg aus dem ALG II heraus bedeuten. Da sie Einkommen im Sinne des § 11 SGB II ist, fällt die Bedürftigkeit für eine Zeit oder für immer fort. Es gibt jedoch immer wieder Fälle, in denen der Hartz IV beziehende Erbe gar nicht erben will, weil die Erbschaft nicht groß ist und noch diverse Gläubiger die Hand aufhalten. So manchem kommt dabei die Idee, die werthaltige Erbschaft auszuschlagen, damit das Geld z.B. an die Kinder geht, die nicht Hartz IV beziehen. Eine solche Herangehensweise stellt vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit dar und lässt den Anspruch auf weitere ALG-Zahlungen entfallen. Darüber hinaus besteht die Pflicht, die Erbschaft beim Jobcenter anzuzeigen. Dies nicht zu tun, kann die Staatsanwaltschaft wegen Betruges auf den Plan rufen, wenn es rauskommt.

Der Erblasser wird deshalb überlegen, ob er seinen gesetzlichen Erben nicht enterbt, um das Vermögen vor dem Staat zu schützen. In diesem Fall steht jedenfalls den Kindern und Enkelkindern noch ein Pflichtteilsanspruch zu. Auf diesen kann das Jobcenter im Regelfall zugreifen. Sicherheit bringt nur ein Testament, in dem der Erblasser eine Vorerbschaft für den Hartz IV-Bezieher anordnet. So verhindert er effektiv den Zugriff auf die Erbschaft. Beinhaltet diese jedoch Güter, die Erträge abwerfen, z.B. Mieteinnahmen, kann die Öffentliche Hand auf diese zugreifen. Dies verhindert der Erblasser, indem er einen Testamentsvollstrecker einsetzt, der dem Vorerben Vorteile aus der Erbschaft zukommen lässt, ohne dass der Hartz IV-Anspruch gefährdet ist. Für den Fall, dass sich die Situation des Hartz IV-Vorerben bessert, kann das Testament so gestaltet werden, dass der Vorerbe dann von der Erbschaft auch selbst profitiert.

Agnes D. Wendelmuth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Deutsche Topanwältin laut
FOCUS-Listen 2013, 2016 bis 2021
Alle Artikel unter „Aktuelles“ bei www.wendelmuth.net
   

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