Ehescheidung - Notarvertrag und gut?

Ihr Recht ist unser Ziel

Ehescheidung - Notarvertrag und gut?

28.08.2022

Wenn Eheleute sich nicht mehr verstehen und mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, können Sie sich scheiden lassen. Das ist soweit allgemein bekannt. Bekannt ist auch oft, dass die Kosten der Ehescheidung höher werden, wenn die Eheleute sich streiten. Viele Eheleute haben daher schon davon gehört, dass es eine gute Lösung ist, die sogenannten Ehescheidungsfolgesachen nämlich Fragen des Unterhalts, Fragen des Zugewinns und auch die Frage wer das Einfamilienhaus behält, vor Durchführung des Ehescheidungsverfahrens notariell regeln zu lassen. Die Eheleute gehen dabei auch davon aus, dass der Notar Neutralitätspflicht hat und sie rechtlich schon zutreffend beraten wird.

Oft höre ich auch: ,,ich habe auf das Haus verzichtet, das ist besser für die Kinder"

Die Erfahrung zeigt, dass beim Notar aufgenommen wird, was die Eheleute übereinstimmend wollen. Was aber günstig ist und welche Rechte wer überhaupt hat, wird dort nicht besprochen und das ist auch nicht Aufgabe eines/er Notars/in. In Brandenburg sind die Notare „nur Notare", das heißt, sie führen keine streitigen Prozesse, sie begleiten keine Ehescheidungen und sie vertreten niemanden in streitigen Fragen zu den sogenannten Folgesachen der Ehescheidung. Daher ist es unerlässlich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung, die ja insgesamt weniger kosten kann, sich beraten zu lassen. Es ist wichtig zu wissen, wie die Rechtslage überhaupt ist, bevor man wichtige Verträge schließt. Ein Vertrag über die Ehescheidungsfolgen oder ein Ehevertrag wird nicht nochmal beim Gericht geprüft, ob er auch gerecht ist. Natürlich kann man auch verzichten und muss nicht alle Rechte durchsetzen. Aber man sollte wissen warum man verzichtet und auf was. Es schadet auch nicht darüber zu reflektieren, ob das gewünschte Ziel „gut für die Kinder" wirklich auf diese Weise erreicht wird. Eine erste Beratung beim Anwalt hält sich im übersichtlichen Kostenrahmen. Sollte der/die Anwalt/in wirklich tätig werden, können die Kosten immer vorher erörtert werden. Also: keine Angst davor, trotz Notarvertrag da zu Rechtsrat einzuholen. Oft lohnt es sich.

Die Verfasserin
Rechtsanwältin
Daniela Saegebrecht ist
• Fachanwältin für Arbeitsrecht,  
• Fachanwältin für Familienrecht
• Fachanwältin für Erbrecht

Falkensee 03322/218 301; Nauen 03321/48517.

MOZ.de Folgen