Unterhaltspflicht während der Ausbildung

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Unterhaltspflicht während der Ausbildung

14.08.2022

Eltern müssen ihren volljährigen Kindern bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung Unterhalt zahlen.

Viele Familien streiten was geschieht, wenn eine Berufsausbildung abgebrochen wird. Sucht das Kind sich keine neue Ausbildung und wird arbeitslos, so entfällt grundsätzlich die Unterhaltspflicht. Die Eltern müssen ihrem Kind dann lediglich für einen angemessenen Zeitraum Unterhalt zahlen, in dem dieses die Chance hat, einen anderen Berufsweg einzuschlagen.

Eltern können auch nicht für Unterhaltszahlungen genommen in die werden, Pflicht wenn ihr Kind ständig neue Berufsausbildungen anfängt und diese wieder abbricht. Eine abgeschlossene Berufsausbildung bedeutet jedoch nicht immer das Ende der Unterhaltspflicht: strebt das Kind eine weitere Berufsausbildung an, die inhaltlich an die erste anknüpft und so die erworbenen Qualifikationen erweitert, sind die Eltern auch für diese Ausbildung unterhaltspflichtig.

Auch wegen sachlicher Gründe ist ein Kind berechtigt, eine Ausbildung abzubrechen und eine neue Ausbildung zu beginnen. In diesem Fall besteht die Unterhaltsverpflichtung der Eltern weiter. Die Kinder müssen ihre Ausbildung zielstrebig absolvieren, um so schnell wie möglich wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen zu können. Kommen Kinder dieser Pflicht nicht nach, entfällt die Unterhaltsverpflichtung der Eltern. Studenten steht der Unterhalt nur für eine durchschnittliche Studiendauer, die nicht wesentlich überschritten werden darf, zu.

Nach Studienbeginn wird Kindern in der Regel eine Umorientierungsphase von etwa 3 Semestern eingeräumt, ohne dass das Recht auf zukünftigen Unterhalt verwirkt wird. Nach Abschluss des Studiums sind Kinder längstens 3 Monateunterhaltsberechtigt. Danach müssen sie ihren Unterhalt durch Arbeitsaufnahme oder Arbeitslosengeld selbst bestreiten. Auszubildende, die während ihrer Ausbildung bereits ein Gehalt beziehen, müssen dieses sich in der Regel auf den Unterhalt ganz oder teilweise anrechnen lassen. Nebenjobs von Studenten wirken sich nicht auf den Unterhalt aus, es sei denn, ein Student verdient so viel Geld, dass die Eltern aus Billigkeitsgründen zu entlasten sind. Andreas Lau Fachanwalt für Familienrecht