Nicht nur Verwandte haben Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Helfer in schweren Stunden - Rat und Hilfe im Trauerfall

Nicht nur Verwandte haben Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Nach einem tödlichen Unfall können Hinterbliebene eine Entschädigung für den erlittenen seelischen Schaden erhalten, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Foto: Christin Klose/dpa-mag

03.06.2024

Wenn ein Mensch durch Fremdverschulden stirbt, kann Hinterbliebenen eine Entschädigung zustehen - unter anderem für den erlittenen seelischen Schaden. Das sogenannte Hinterbliebenengeld müssen Verursacher beziehungsweise deren Versicherungen zahlen. Ein Verwandtschaftsgrad mit dem Verstorbenen ist dafür nicht unbedingt notwendig, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Itzehoe (Az.: 7 O 269/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem konkreten Fall hatte eine 54-Jährige sowohl ihre Mutter als auch ihren Stiefvater infolge eines Autounfalls verloren. Sie starben, nachdem ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug aus dem Gegenverkehr auf ihre Spur geraten und mit ihrem Auto kollidiert war. Die 54-Jährige forderte daraufhin auch ein Hinterbliebenengeld für den Verlust des Stiefvaters ein. 

Das Landgericht Itzehoe gab der Klägerin Recht und sprach ihr ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10 000 Euro zu. Entscheidend für das Urteil war die Anerkennung einer besonderen persönlichen Nähe zwischen der Klägerin und ihrem Stiefvater, die nach Einschätzung des Gerichts der zwischen lieblichen Eltern und ihren Kindern gleichkommt. Ausschlaggebend für die Beurteilung einer solchen Beziehung ist laut den Richtern die Intensität der gelebten Beziehung. Bei der Frau stützten sie ihre Annahme auf die langjährige enge Verbindung, die durch gemeinsame Wohnverhältnisse, intensive Unterstützung in Krisenzeiten und regelmäßige gemeinsame Aktivitäten belegt werden konnte. dpa