Ein Hüftgelenkersatz, das ist alles andere als ein kleiner Eingriff. Wer sich unsicher ist und das Gefühl hat, für die Entscheidung noch eine weitere Einschätzung vom Profi zu benötigen, für den gibt es eine gute Nachricht: Seit dem 1. Juli besteht Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung. Konkret gesagt heißt das: Man darf einen anderen Arzt aufsuchen, um sich in Bezug auf den empfohlenen Eingriff sowie mögliche Therapie- und Handlungsalternativen beraten zu lassen, heißt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten dafür. Der Anspruch besteht laut KBV dann, wenn gesetzlich Versicherten der Einsatz einer Totalendoprothese - also ein Ersatz des kompletten Hüftgelenks - empfohlen wird.
Auch wenn Arzt oder Ärztin etwa zu einem Wechsel oder auch einer Entfernung eines künstlichen Hüftgelenks raten, trägt die Versicherung die Kosten für eine fachärztliche Zweitmeinung.
Regeln: Wer für die Zweitmeinung infrage kommt
Gut zu wissen: Nicht jeder Arzt kommt als Zweitmeiner infrage. Es müssen der KBV zufolge Fachärzte und -ärztinnen aus einem der folgenden Bereiche sein: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin. Er oder sie muss zudem eine entsprechende Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung haben.
Um eine Praxis zu finden, können Versicherte die Arztsuche des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nutzen. Dort lässt sich gezielt nach Medizinerinnen und Medizinern filtern, die Zweitmeinungen in Bezug auf einen bestimmten Eingriff abgeben. dpa