Bonus keine Steuerlast

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Bonus keine Steuerlast

Steuertipp

Gesundheits-Check-up? Hier zahlt die KK mitunter einen Bonus. Foto: Christin Klose/dpa-mag

05.12.2022

Ob Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Check-up oder Zahnvorsorge: Für gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen manche Krankenkassen ihre Mitglieder mit einer Geldprämie, der sogenannten Bonuszahlung. Auf die Steuererklärung hat so eine Zahlung keine Auswirkung, heißt es vom Bund der Steuerzahler mit Verweis auf das Bundesfinanzministerium. Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern kann von nun an und rückwirkend ab 2016 keine Bonuszahlung der Krankenkasse auf die Steuerlast zurückgerechnet werden. 

Folglich müssen nun Einkommensteuerbescheide, in denen die Bonuszahlung von den Beiträgen der Krankenversicherung abgezogen wurde, geändert werden. Die Steuerzahler müssen nichts tun. Die Finanzämter sowie die Krankenkassen werden von sich aus tätig. dpa-mag

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